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Allergenkennzeichnung: Privater Kuchenverkauf auf Schulfesten nicht betroffen | Lebensmittelklarheit

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Eine Allergenkennzeichnung ist auch beim Verkauf von loser Ware Pflicht. Das gilt aber nicht für Essensverkäufe auf Wohltätigkeitsbasaren oder Vereinsfesten. (11.03.2014, aktualisiert am 26.06.2020)
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