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Datenschutzerklärung für die Facebook-Seite des BMZ | BMZ

https://www.bmz.de/de/service/soziale-medien/facebook-datenschutzerklaerung

Das BMZ greift für den hier angebotenen Informationsdienst auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland zurück. Das BMZ weist Sie darauf hin, dass Sie diese Facebook-Seite und ihre Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (zum Beispiel Kommentieren, Teilen, Bewerten).
Nähere Informationen hierzu stellt Facebook unter folgendem Link zur Verfügung: http

Niemanden zurücklassen – ein internationales Anliegen | BMZ

https://www.bmz.de/de/themen/menschenrecht-bildung/niemanden-zuruecklassen-11204

Bildung gilt heute weltweit als öffentliches Gut, das vom Staat bereitgestellt werden muss. Die internationale Staatengemeinschaft ist sich einig, dass menschliche Entwicklung ohne Bildung nicht möglich ist. Die Förderung der Bildung ist darum ein international anerkanntes Entwicklungsziel – auch wenn sie weiterhin als Kernaufgabe eines jeden einzelnen Staates gesehen wird.
(Externer Link) Aktionsrahmen „Bildung 2030“ (Externer Link) Transforming Education

Die Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation (UNCCD) | BMZ

https://www.bmz.de/de/themen/boden/unccd-20892

In den 1970er Jahren machte eine große Dürrekatastrophe in der Sahelzone deutlich, dass nicht nur Klimaextreme, sondern vor allem auch die Menschen für die Zerstörung der Böden verantwortlich sind. 1977 beriefen die Vereinten Nationen deshalb eine Konferenz über Wüstenbildung (United Nations Conference on Desertification, UNCOD) ein, die einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Desertifikation verabschiedete.
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation (Externer Link

EU-Lieferkettenrichtlinie muss vor Ort wirken | BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/reden/parlamentarische-staatssekretaerin-dr-baerbel-kofler/kofler-table-eu-lieferkettenrichtlinie-muss-vor-ort-wirken-135484

Damit die EU-Lieferkettenrichtlinie wirkt, brauchen Betroffene effektive und leicht zugängliche Klagemöglichkeiten, sie muss auch informelle oder kurzfristige Geschäftsbeziehungen abdecken sowie Klima und Umwelt angemessen berücksichtigen, argumentiert Bärbel Kofler.
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, auf TABLE.ESG (Externer Link