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BMUV: Verordnung (EG) 1418/2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) 1013/2006 aufgeführten Abfällen | Gesetze und Verordnungen

https://www.bmuv.de/gesetz/verordnung-eg-1418-2007-ueber-die-ausfuhr-von-bestimmten-in-anhang-iii-oder-iiia-der-verordnung-eg-1013-2006-aufgefuehrten-abfaellen

Die EU-Kommission erfragt bei Nicht-OECD-Staaten, ob die Einfuhr dieser Abfälle in den jeweiligen Staat verboten, genehmigungspflichtig sein soll oder keiner Kontrolle bedarf. Die Antworten der Staaten stehen in der Verordnung.
Downloads / Links Lesefassungstext bei EUR-Lex (PDF extern, 1,01 MB) externer Link

BMUV: Bundesumweltministerium startet 7. Förderrunde der „Exportinitiative Umweltschutz“ | Pressemitteilung

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundesumweltministerium-startet-7-foerderrunde-der-exportinitiative-umweltschutz

Das BMUV hat die neue Förderrunde der „Exportinitiative Umweltschutz“ (EXI) gestartet. Gefördert werden Projekte deutscher Green-Tech-Unternehmen. Projektskizzen können bis zum 1. April 2023 eingereicht werden.
Informationen Förderrichtlinie der Exportinitiative Umweltschutz externer Link

BMUV: Generische Sicherheitsaspekte bei Laufzeitverlängerungen französischer Reaktoren der 900 MW-Baureihe über 40 Jahre hinaus | Meldung

https://www.bmuv.de/meldung/generische-sicherheitsaspekte-bei-laufzeitverlaengerungen-franzoesischer-reaktoren-der-900-mw-baureihe-ueber-40-jahre-hinaus

Zu den reaktorspezifischen Sicherheitsüberprüfungsverfahren der VD4 ist in Frankreich jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben.
MW-Reaktoren veröffentlichte Informationsbroschüre ist über den untenstehenden Link

BMUV: Meldepflichtige Ereignisse in Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren

https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/aufsicht-ueber-atomkraftwerke/meldepflichtige-ereignisse

Mit der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen vom 14. Oktober 1992 wurde die Verpflichtung der Betreiber kerntechnischer Einrichtungen rechtsverbindlich festgelegt, betriebliche Ereignisse (Betriebsstörung oder Störfall bis hin zum Unfall) an die Aufsichtsbehörde zu melden. Weiter Einzelheiten finden Sie auf dieser Seite
Link Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) externe