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Grundlos 110 wählen ist strafbar

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In einem Notfall ist die Polizei immer unter der Notrufnummer 110 erreichbar. Damit die Notrufleitungen für solche Fälle immer frei sind, ist das Wählen der 110 ohne Grund strafbar. Wer aber etwas Wichtiges zu melden hat, und sei es nur eine seltsame Beobachtung, hinter der eine Straftat stecken könnte, sollte dies umgehend der Polizei melden.
Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.

Karte weg? Sofort sperren lassen

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/karte-weg-sofort-sperren-lassen/

Zahlungskarten sind praktisch und bei bewusstem Umgang auch eine sichere Alternative zu Bargeld. Wenn die Kreditkarte unauffindbar ist oder der Geldbeutel gar gestohlen wurde, sollte schnell gehandelt werden. Diebe können mit Zahlungskarten auf Einkaufstour gehen – denn beim Lastschriftenverfahren brauchen sie keine PIN. Davor schützt die KUNO-Sperrung.
Bei Verlust, Diebstahl oder dem Verdacht auf eine Manipulation der Karte lieber an