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Lärmminderungsplanung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Umweltschutz/L%C3%A4rmminderung/

Umgebungslärm belastet die Bevölkerung seit Jahren und nimmt in Teilen bereits gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Eine Hauptursache ist der Verkehr. Mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Gemeinschaft eine Richtlinie vorgegeben, um Umgebungslärm zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, Lärmkartierungen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
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