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AG Radverkehr / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Verkehr/Fahrrad/AG-Radverkehr/

Situation des Radverkehrs verbessern In Elmshorn wurde im Jahr 2007 die AG Radverkehr gebildet. Sie betrachtet das Elmshorner Stadtgebiet aus Sicht des Radverkehrs, arbeitet den städtischen Ausschüssen zu und gibt Empfehlungen – alles mit dem Ziel, die Situation des Radverkehrs in Elmshorn zu verbessern. Veranstaltungen und Aktionen für Verkehrssicherheit Außerdem führt die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsveranstaltungen und Aktionen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch. In den Jahren 2015 und 2016 wurde beispielsweise auf die Gefahren für Radfahrer*innen, die auf der falschen Straßenseite unterwegs sind, hingewiesen. Auffällige gelbe Graffiti an unfallträchtigen Stellen sollen die Radfahrer*innen warnen und das Bewusstsein für das Fehlverhalten wecken, denn das Geisterradeln ist in Elmshorn eine Hauptursache für Unfälle mit Radfahrer*innen. Vertreter*innen unterschiedlicher Gruppen engagieren sich Die AG Radverkehr setzt sich zusammen aus Vertreter*innenn aller im Elmshorner Stadtverordneten-Kollegium vertretenen Fraktionen sowie aus Rathausmitarbeiter*innen, die verantwortlich sind für die Fragen der Verkehrsplanung, der Stadtplanung, des Straßenbaus und der Verkehrssicherheit. Außerdem ist ein/e Vertreter*in der Polizei, der ADFC-Ortsgruppe Elmshorn, des Seniorenrates und des Kinder- und Jugendbeirates Mitglied der Arbeitsgruppe. Ansprechperson in der Stadtverwaltung
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Risiko Wasser / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Wasser/Risiko-Wasser/

Risiken durch Wasser bestehen in Elmshorn sowohl durch Starkregen, als auch durch Binnenhochwasser und Sturmfluten an der Nordsee. Öffentliche Schutzmaßnahmen Die Stadt Elmshorn, der Kreis Pinneberg, das Land Schleswig-Holstein und der Bund haben zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen, um die Risiken zu minimieren, zum Beispiel durch den Bau der Schutzdeiche oder des Krückausperrwerks. Dennoch sind Privateigentümer*innen aufgerufen, ebenfalls geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Immobilien zu ergreifen. Für Schäden an privaten Gebäuden haften Stadt, Kreis, Land und Bund nicht. Wasserhaushaltsgesetz nimmt Privatpersonen in die Pflicht Nach Paragraf 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gilt: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. „Wasserstark“-Kampagne Um präzise über Sturmfluten, Binnenhochwasser und Starkregen zu informieren und die Gefahrenpotentiale dieser Extremereignisse aufzuzeigen, hat das Land Schleswig-Holstein die „Wasserstark“-Kampagne ins Leben gerufen. Sie transportiert auch konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall und zielgerichtete Vorsorgemaßnahmen zum frühzeitigen Schutz vor Wassergefahren. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wasserstark.sh Zu den Hochwasserkarten des Landes: https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/webauswertung/
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