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Magdeburger Marine-Wochenende feierte die „Korvette Magdeburg“ – August 2006 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Magdeburger Marine-Wochenende feierte die „Korvette MAGDEBURG“ –  August 2006 Im Maritim-Hotel hat Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper  die Ausstellung „Germania auf dem Meere“ eröffnet. Die Ausstellung ist erstmals in Magdeburg zu sehen und zeigt Bilder und Dokumente zur Deutschen Marinegeschichte von 1848 bis 1998. Die Ausstellung ist bis zum 3. September zu sehen. Zum kommenden Wochenende wird die Besatzung der künfitigen Korvette „MAGDEBURG“ in der Landeshauptstadt zu Gast sein. Bei einer Stadtrundfahrt werden sich die Gäste am Samstag über die Sehenswürdigkeiten und die Geschichte Magdeburgs informieren. Um 14.00 Uhr wird das Stabsmusikkorps der Bundeswehr auf dem Alten Markt ein Platzkonzert geben. Zum 1. Magdeburger Marine-Wochenden treten die Musiker in Marine-Uniform auf. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper wird die Gäste am Samstag um 15.00 Uhr im Alten Rathaus empfangen. Dabei werden sich der Inspekteur der Bundesmarine Vizeadmiral Wolfgang E. Nolting und der künftige Kommandeur der Korvette Magdeburg Fregattenkapitän Jörg Feldhusen in das Goldene Buch der Landeshauptstadt Magdeburg eintragen. Im Rahmen des Empfanges wird OB Dr. Lutz Trümper ein Modell der Korvette MAGDEBURG entgegen nehmen. Sie wird unter den verglasten Arkaden ihren Platz finden. Mit einem festlichen Marineball am Samstagabend im Maritim-Hotel klingt das 1. Magdeburger Marine-Wochenende aus. Organisiert wurde das Marine-Wochenende vom Freundeskreis „Korvette MAGDEBURG“ e.V. mit Unterstützung des VBK 82 und der Landeshauptstadt Magdeburg.
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43. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Fahlberg-List“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fahlberg-List“ Es besteht die Absicht, auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände ein Urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Grün- und Freiflächen  zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 01.09.2022 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 483 – 6 „Elb-Hafen“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorr. 17.01.2024 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 21.12.2023  – 31.01.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB 17.01.2024 Behandlung der Stellungnahmen Entwurf                           17.10.2024 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB 18.11.2025 – 18.12.2025 Amtsblatt Nr.  21/24   vom 08.11 .24
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VerkehrszÀhlung in Ostelbien / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Verkehrszählung in Ostelbien Vom 14. Januar bis 1. Februar 2019 erfolgt im Auftrag des Stadtplanungsamtes eine Verkehrszählung in Ostelbien. Ziel sind neue Erkenntnisse, die für eine Verkehrsuntersuchung der ostelbischen Stadtteile benötigt werden. Untersucht werden unter anderem Verkehrsmengen, Verlagerungsmöglichkeiten der Verkehrsströme sowie Verbesserungsmöglichkeiten beim Fußgänger- und Radverkehr sowie beim ÖPNV. © Fotolia, dreamline2015 Für die Erhebung werden an folgenden acht Kreuzungen und Einmündungen automatisch arbeitende Detektoren angebracht: Jerichower Platz, Berliner Chaussee/Jerichower Straße, Berliner Chaussee/Friedrich-Ebert-Straße, Brückstraße/Turmschanzenstraße, Cracauer Straße/Friedrich-Ebert-Straße, Pfeifferstraße/Genthiner Straße, Schwarzkopfweg/Gübser Weg und Brückstraße/ Zuckerbusch. Bei der Verkehrszählung werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Kfz-Kennzeichen und Gesichter von Personen können somit nicht erkannt oder ausgewertet werden. Eine automatische Erhebung hat im Vergleich mit einer manuellen Verkehrszählung eine höhere Genauigkeit und liefert insgesamt bessere Ergebnisse. Fragen zu dieser Verkehrszählung können per E-Mail an stadtplanungsamt@magdeburg.de gestellt werden.
Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Konsumkritische StadtfÃŒhrung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Konsumkritische Stadtführung Die meisten modernen Konsumprodukte umreisen zur Produktion oder zur Rohstoffbeschaffung die ganze Welt. Diese Reise ist bedenklich und hinterlässt Spuren wie Umweltzerstörung und Verstöße gegen die Menschenrechte. Der enorme Bedarf und Kauf von Rohstoffen destabilisiert teilweise ganze Länder. Dies muss aber nicht so sein. Es wurde in der Vergangenheit vielfach gezeigt, dass Verbraucherprotest und das Einfordern von Gesetzten zum Schutz von Mensch und Umwelt die Situation wesentlich verbessern konnten. Die ständig wachsende Kaufkraft der Jugendlichen und deren Bereitschaft zu konsumieren steigern die Bedeutung dieser Käufergruppe für die Anbieter. In der Werbebranche wurde für diese Zielgruppe bereits ein eigener Begriff geschaffen: die Skippies (School kids with purchasing power). Im Jahr 2002 verfügten die 6- bis 13-jährigen in Deutschland über eine Kaufkraft von über fünf Milliarden Euro. Dies entspricht dem Bruttosozialprodukt (BSP) von Nepal oder Gabun. Über ihren Konsum haben auch Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit auf die Arbeitsbedingungen in dieser Welt einzuwirken, diese potentielle Konsumentenmacht wächst parallel mit ihren steigenden finanziellen Möglichkeiten. Die Fähigkeit, Verantwortung für diese relativ neue Macht zu übernehmen, ist aber nicht bei allen Jugendlichen im gleichen Maße gestiegen wie deren Finanzkraft. Diese Verantwortung zu fördern, ist das primäre Ziel dieser konsumkritischen Stadtrundgänge. Akteure Es geht den Akteuren im Projekt um Konsum, Globalisierung und Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit thematischen Schwerpunkten auf Bekleidung, Unterhaltungselektronik und Ernährung. BUND-Jugend Magdeburg Globalisierungskritische Stadtführung Übersichtskarte Magdeburg www.weltbewusst.org Bundesverband der Verbraucherzentralen Foto: Peter Kalks, Pixelio
Verbraucherzentralen Foto: Peter Kalks, Pixelio Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

17. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „WesterhÃŒsen West“, Amtsblatt Nr. 05 vom 16. 02.2018 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westerhüsen West“  Ziel der 17. Änderung des F-Planes „Westerhüsen West“ war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) zu entsprechen und somit Planungsrecht für vier innerhalb des Gebietes befindliche Bebauungsplanverfahren (B-Planverfahren) zu ermöglichen. Bei den B-Planverfahren handelte es sich um den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 489-1.1 „Schwaneberger Weg“, sowie um die B-Pläne Nr. 489-1A „Am Wellenberge, Teilfläche A“ und Nr. 484-1, „1. Änderung Welsleber Straße“ und 488-1 „Saalfelder Straße“. Durch die eingeleiteten B-Planverfahren ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) anzupassen waren. Darüber hinaus erfolgte ein städtebauliches teilräumiges Gesamtkonzept unter Einbezug des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)  inklusive der Festlegung von Ausgleichsflächen für die Bebauungsplanung, um insbesondere Artenschutzbelange naturraumbezogen zu berücksichtigen.  Stand des Verfahrens: Einleitung der 17. Änderung gemäߧ 1 (3) BauGB 04.09.2014 Amtsblatt 31/2014 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß           § 3 (1) BauGB   Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  §4 (1) BauGB 23.10.2014 19.11. – 29.12.2014 Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung) 18.08.2016 Auslegungsbeschluss 18.08.2016 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 16.09.-18.10.2016 Amtsblatt 19/2016 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss 18.05.2017 Genehmigung 16.02.2018 Amtsblatt 05/2018 zurück
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43. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Fahlberg-List“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fahlberg-List“ Es besteht die Absicht, auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände ein Urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Grün- und Freiflächen  zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 01.09.2022 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 483 – 6 „Elb-Hafen“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorr. 17.01.2024 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 21.12.2023  – 31.01.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB 17.01.2024 Behandlung der Stellungnahmen Entwurf                           17.10.2024 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB 18.11.2025 – 18.12.2025 Amtsblatt Nr.  21/24   vom 08.11 .24
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27. Landschaftstag / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Artenschutz und Landwirtschaft – ein Gegensatz? Galt die Landwirtschaft lange Zeit als Garant für die Arten- und Biotopvielfalt in der offenen Kulturlandschaft, hat sich diese Eigenschaft ins Gegenteil gewandelt und Landwirtschaft gehört zu den Treibern für den Verlust an biologischer Vielfalt. Zu ausgeräumt, zu geradlinig, zu intensiv ist die Landschaft in den ackerbaulichen Regionen und dies macht sich in der Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt bemerkbar. Über die Erfassung und Bewertung typischer Vogelarten wurde festgestellt, dass die Bestandssituation vieler Arten im Lebensraum Agrarland als kritisch zu bezeichnen ist. Ergänzend zeigen Langzeitbeobachtungen, dass in den letzten 27 Jahren das Aufkommen von Insekten rd. 76 % gesunken ist. Die Artengruppe der Ackerwild-kräuter ist ebenfalls von Verlusten betroffen. Deutschland hat sich durch Verträge zum Artenschutz verpflichtet. Die Landwirtschaft kann einen Gutteil dazu beitragen, indem auf regionaler Ebene ökologisch hochwertige Biodiversitätsmaßnahmen umgesetzt werden, durch die neue Lebensräume geschaffen und der Biotopverbund wiederhergestellt werden. Die positiven ökologischen Funktionen wie Bestäuberleistung, Schädlingsregulation und Erosionsschutz führen für die Landwirtschaft auch zu ökonomischen Nutzen. Um die Artenvielfalt in landwirtschaftlich geprägten Regionen zu fördern, müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die im Einklang mit der landwirtschaftlichen Produktion wieder strukturreich, vielfältige Lebensräume schaffen sollen. Vorträge Artenvielfalt versus Landwirtschaft – Biodiversität kontra Ernährungssicherheit Dr. Franziska Kersten, Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, Magdeburg Gehölze im Agrarraum – multifunktionale Landschaftsräume Dr. Paul Schenk, Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, Bernburg Aus der Magdeburger Vogelwelt Herbert Bilang, Fachgruppe Ornithologie, Magdeburg Flächenschonende Kompensationsmaßnahmen Dr. Jens Birger, Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt, Wanzleben
Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt, Wanzleben Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

33. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „KÃŒmmelsberg Nord“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Nord“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Diesdorf neues Wohnbauland zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche dar. Auf Antrag des Eigentümers erfolgte in der Stadtratssitzung vom 05.12.2019 der Beschluss über die Drucksache zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“, das Gelände für den Wohnungsbau zu entwickeln. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von Wohnbaufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB  13.10.2021 Aufstellungsbeschluss  17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 26.09.2023 – 27.10.2023 Zwischenabwägung Entwurf  04.04.2024 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Amtsblatt Nr 10 vom 31.05.2024 zurück
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33. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „KÃŒmmelsberg Nord“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Nord“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Diesdorf neues Wohnbauland zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche dar. Auf Antrag des Eigentümers erfolgte in der Stadtratssitzung vom 05.12.2019 der Beschluss über die Drucksache zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 368-1C „Kümmelsberg Westseite“, das Gelände für den Wohnungsbau zu entwickeln. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von Wohnbaufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB  13.10.2021 Aufstellungsbeschluss  17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 26.09.2023 – 27.10.2023 Zwischenabwägung Entwurf  04.04.2024 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Amtsblatt Nr 10 vom 31.05.2024 zurück
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43. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Fahlberg-List“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fahlberg-List“ Es besteht die Absicht, auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände ein Urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Grün- und Freiflächen  zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 01.09.2022 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 483 – 6 „Elb-Hafen“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorr. 17.01.2024 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 21.12.2023  – 31.01.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB 17.01.2024 Behandlung der Stellungnahmen Entwurf                           17.10.2024 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB 18.11.2025 – 18.12.2025 Amtsblatt Nr.  21/24   vom 08.11 .24
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