Dein Suchergebnis zum Thema: Klima

gewusst wer wie was – Verkehrserhebung und VerkehrszÀhlung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Verkehrserhebung und Verkehrszählung Ein Auto, zwei Autos, … und vier Busse! Wer zählt? Wie und was wird eigentlich gezählt? Warum gibt es überhaupt Verkehrszählungen? Rentner im Klappstuhl am Straßenrand? © Landeshauptstadt Magdeburg, Anja Meiners Die Landeshauptstadt Magdeburg führt regelmäßig manuelle Verkehrszählungen durch. Diese Zählungen liefern wichtige Erkenntnisse für den Erhalt sowie Ausbau des Straßennetzes und bilden die Grundlage für viele verkehrsplanerische Aufgaben sowie Planungen jeglicher Art. Unter dem Begriff Verkehrserhebung werden Verkehrszählungen, Erfassung von Verkehrsströmen, Verkehrsbefragungen und Verkehrsbeobachtungen zusammengefasst.
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SpendenÃŒbergabe Korvette Magdeburg an Kitas / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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OB-Empfang im Alten Rathaus: Freundeskreis und Besatzung der Korvette „Magdeburg“ übergeben Spende an die Kitas „Waldwuffel“ und „Weltkinderhaus“ Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat am 17. Dezember 2015 den neuen Kapitän der Korvette „Magdeburg“, Rüdiger Fitz, Besatzungsmitglieder des Schiffes sowie Vertreter des gleichnamigen Freundeskreises im Alten Rathaus begrüßt. Im Rahmen des Empfangs überreichten sie Kindern und Erzieherinnen der Kitas „Waldwuffel“ und „Weltkinderhaus“ insgesamt eine Geldspende in Höhe von mehr als 2.200 Euro. Die Besatzungsmitglieder der Korvette „Magdeburg“ haben das Geld gemeinsam mit Mitgliedern des Freundeskreises auf dem Weihnachtsmarkt gesammelt. Neben den Mitgliedern selbst haben auch viele Bürger und Besucher des Weihnachtsmarktes der Landeshauptstadt Magdeburg für die Kindertagesstätten gespendet. Bei der Marine ist es Tradition, sich für soziale Einrichtungen ihrer Patenstädte zu engagieren. Dies wird im Wesentlichen von den jeweiligen Freundeskreisen vor Ort organisiert und finanziert. Sie wählen auch die Empfänger aus. Neben der Sammlung auf dem Weihnachtsmarkt haben einige Besatzungsmitglieder die beiden Kitas an dem Tag der Sammlung besucht und eigens dafür gekauftes Spielzeug überbracht. So freuten sich die Kinder der Kita „Waldwuffel“ über einen Fußball, Brett- und Kartenspiele sowie Süßigkeiten.
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ottostadt magdeburg barrierefrei entdecken / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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ottostadt magdeburg barrierefrei entdecken Vom Alten Rathaus durch das Domviertel zur Elbe © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter Eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raumes für behinderte und ältere Menschen lässt sich fast überall erreichen. An der schrittweisen Umsetzung dieses Zieles wird in der Landeshauptstadt Magdeburg fortlaufend weitergearbeitet. Barrierefreiheit ist für viele behinderte und alte Menschen eine wesentliche Voraussetzung für eine selbständige Lebensführung in der eigenen häuslichen Umgebung und die Basis für Mobilität in Alltag, Beruf und für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Download
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47. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Brenneckestraße“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brenneckestraße Nordseite“ Es besteht die Absicht,  die Brache zwischen Brenneckestraße und Walmbergweg wieder nutzbar zu machen. Gemäß Gewerbestudie 2035 handelt es sich bei der großflächigen Brache um reaktivierbare Flächenpotenziale für Gewerbe. Da bei der Fläche von 2,8 ha die Ansiedlung mehrerer Nutzer absehbar ist, muss eine innere Erschließung der Flächen mit Anbindungen an die öffentlichen Straßen erfolgen. Die innere Erschließung soll auch den Wechsel von Gewerbetreibenden und -nutzungen ermöglichen können. Zu diesem Zweck erfolgte die Aufstellung es Bebauungsplanes  Nr. 341-4 „Brenneckestraße Nordseite“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gewerblicher Baufläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB n.n Aufstellungsbeschluss 14.09.2023
Aufstellungsbeschluss 14.09.2023 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

47. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Brenneckestraße“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brenneckestraße Nordseite“ Es besteht die Absicht,  die Brache zwischen Brenneckestraße und Walmbergweg wieder nutzbar zu machen. Gemäß Gewerbestudie 2035 handelt es sich bei der großflächigen Brache um reaktivierbare Flächenpotenziale für Gewerbe. Da bei der Fläche von 2,8 ha die Ansiedlung mehrerer Nutzer absehbar ist, muss eine innere Erschließung der Flächen mit Anbindungen an die öffentlichen Straßen erfolgen. Die innere Erschließung soll auch den Wechsel von Gewerbetreibenden und -nutzungen ermöglichen können. Zu diesem Zweck erfolgte die Aufstellung es Bebauungsplanes  Nr. 341-4 „Brenneckestraße Nordseite“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gewerblicher Baufläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB n.n Aufstellungsbeschluss 14.09.2023
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18. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€Gewerbegebiet Sudenburger WuhneÅ€, Amtsblatt Nr. 28 vom 25.09.2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne“ Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit Planungsrecht für die Erweiterung des Magdeburger Unternehmens FAM zu ermöglichen. Durch das im September 2011 eingeleitete Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 362-3.1 „Sudenburger Wuhne Süd“ ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   04.09.2014 Amtsblatt Nr.35/14 Beteiligung der  Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 Nr. 2   03.09.2013 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB   24.10. – 25.11.2014   Behandlung der Stellungnahmen,                 Feststellungsbeschluss   25.06.2015 Genehmigung   25.09.2015 Amtsblatt Nr. 28 zurück          
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Verkehrserhebung – Magdeburger Innenstadt / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Verkehrserhebung – Magdeburger Innenstadt Im Auftrag des Stadtplanungsamtes erfolgt am 15. Oktober 2014 im Stadtzentrum eine Verkehrserhebung. Damit sollen bessere Erkenntnisse über den Durchgangsverkehr zwischen Strombrücke, Damaschkeplatz und Schleinufer gewonnen werden. © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter Diese Informationen werden unter anderem für den geplanten Neubau der Strombrückenverlängerung über die Zollelbe und die Alte Elbe, benötigt. Zudem sind die Ergebnisse der Verkehrserhebung auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Verkehrsplanung in der Magdeburger Innenstadt. Mitarbeiter eines von der Stadtverwaltung beauftragten Planungsbüros werden bei der Verkehrserhebung am 15. Oktober 2014 innerhalb des genannten Gebietes Kfz-Kennzeichen mit Infrarot-Kameras automatisch erfassen. Durch die Erhebung der Kennzeichen kann unter anderem zugeordnet werden, ob die Fahrzeuge zum Quell,- Ziel- oder Durchgangsverkehr gehören.
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15. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€Gartencenter WesterhÃŒsenÅ€, Amtsblatt Nr. 32 vom 06.11.2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gartencenter Westerhüsen“ Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit auf  dem  Grundstück der  ehemaligen  Kleingartenfläche „Zur  alten  Plantage“ im Stadtteil Westerhüsen Planungsrecht zu ermöglichen für eine Erweiterung des Gartencenters  „Pflanzen-Richter“. Durch  das  im  Mai  2012  eingeleitete  Satzungsverfahren  zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  Nr.  487-1.1  „Pflanzen-Richter“  ergaben  sich Abweichungen  zum  wirksamen  F-Plan,  die  in  einem  parallelen  Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind. Stand des Verfahrens: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB    02.10.2014 Amtsblatt 35/14 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB    29.10.2013 Öffentliche Auslegung § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (2) BauGB    24.10. – 25.11.2014 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss     02.07.2015 Genehmigung     06.11.2015 Amtsblatt Nr. 32 zurück              
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15. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€Gartencenter WesterhÃŒsenÅ€, Amtsblatt Nr. 32 vom 06.11.2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gartencenter Westerhüsen“ Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit auf  dem  Grundstück der  ehemaligen  Kleingartenfläche „Zur  alten  Plantage“ im Stadtteil Westerhüsen Planungsrecht zu ermöglichen für eine Erweiterung des Gartencenters  „Pflanzen-Richter“. Durch  das  im  Mai  2012  eingeleitete  Satzungsverfahren  zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  Nr.  487-1.1  „Pflanzen-Richter“  ergaben  sich Abweichungen  zum  wirksamen  F-Plan,  die  in  einem  parallelen  Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind. Stand des Verfahrens: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB    02.10.2014 Amtsblatt 35/14 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB    29.10.2013 Öffentliche Auslegung § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (2) BauGB    24.10. – 25.11.2014 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss     02.07.2015 Genehmigung     06.11.2015 Amtsblatt Nr. 32 zurück              
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43. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Fahlberg-List“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fahlberg-List“ Es besteht die Absicht, auf dem ehemaligen Fahlberg-List-Gelände ein Urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Grün- und Freiflächen  zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 01.09.2022 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 483 – 6 „Elb-Hafen“. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gewerbliche Baufläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche und Grünfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vorr. 17.01.2024 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 21.12.2023  – 31.01.2024 Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB 17.01.2024 Behandlung der Stellungnahmen Entwurf                           17.10.2024 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB 18.11.2025 – 18.12.2025 Amtsblatt Nr.  21/24   vom 08.11 .24
Amtsblatt Nr.  21/24   vom 08.11 .24 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima