Dein Suchergebnis zum Thema: Klima

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 Empfehlungen vom 20.09.2017 Empfehlungen vom 15.06.2017 Empfehlungen vom 22.03.2017 Empfehlungen vom 18.01.2017 zurück
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ErklÀrungen und Antragsformular zur Hausnummernvergabe / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428)
. +49 391 540-5428) Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

45. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Ökologische Solarvernetzung“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 Flächennutzungsplanänderung „Ökologische Solarvernetzung“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Westerhüsen, am Stadtrand zur Gemarkung Schönebeck Freiflächen-Photovoltaik-Solaranlagen zu errichten in Kombination mit Agri-Photovoltaik-Anlagen, Flächen für die Landwirtschaft (Extensivbewirtschaftung), Flächen zum Anpflanzen (Ausgleichsmaßnahmen) sowie die Anlage von Fuß- und Radwegen. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich Landwirtschaftliche Nutzfläche und Fläche für Wald dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von überwiegend Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil sowie landwirtschaftlicher Nutzfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB n.n Aufstellungsbeschluss 22.06.2023
Aufstellungsbeschluss 22.06.2023 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

BIS Schulwegsicherung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Der Fachbereich Schule und Sport ist die geschäftsführende Stelle der Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“. Seit 1991 bemüht sich diese städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Sie besteht aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, Ordnungsamtes, Fachbereiches Schule und Sport sowie Verkehrssicherheitszentrums. Auf Grundlage der „Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt“ (SVBl. 14/1997) werden hier Anträge und Hinweise von Schulen und aufmerksamen Mitmenschen geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Anträge auf Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind an den o.g. Fachbereich Schule und Sport, Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“, zu richten.   Ist der kürzeste auch der sicherste Schulweg? Dieser Frage geht die Handreichung für Schülerbefragungen des Stadtplanungsamtes nach. Die Broschüre finden Sie hier: Schulweg-Detektive unterwegs Schulwegsicherungsmaßnahmen sind auf folgender Seite nachzulesen: Schulweg-Detektive unterwegs ! – Schulwegsicherung Die Standorte der Magdeburger Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser
Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 Empfehlungen vom 20.09.2017 Empfehlungen vom 15.06.2017 Empfehlungen vom 22.03.2017 Empfehlungen vom 18.01.2017 zurück
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle 6 39128 Magdeburg

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 Empfehlungen vom 20.09.2017 Empfehlungen vom 15.06.2017 Empfehlungen vom 22.03.2017 Empfehlungen vom 18.01.2017 zurück
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?La=1&object=tx%2C37.1278.1&kat=&kuo=2&sub=0

Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle 6 39128 Magdeburg

09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/09-%C3%84nderung-des-Fl%C3%A4chennutzungsplanes-der-Landeshauptstadt-Magdeburg-S%C3%BCdost-Verfahren-aufgehoben.php?object=tx%2C37.13457.1&NavID=37.731&La=1

9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
  17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07   Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Ziele-br-Wege/09-%C3%84nderung-des-Fl%C3%A4chennutzungsplanes-der-Landeshauptstadt-Magdeburg-S%C3%BCdost-Verfahren-aufgehoben.php?object=tx%2C37.13457.1&NavID=37.725&La=1

9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
  17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07   Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima