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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
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09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
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19. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€KÃŒmmelsberg WestÅ€, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Westseite“, Stadtfeld West Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wurde gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  25.06.2015 Amtsblatt Nr. 21/15 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB  10.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 24.07. – 24.-08 2015 Behandlung der Stellungnahmen,           Feststellungsbeschluss 03.12.2015 Genehmigung 26.02.2016 Amtsblatt Nr. 06/16  
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42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
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Tagungsband – Landwirtschaft / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Tagungsband zum 9. Landschafstag Nachhaltige Landwirtschaft – ein Beitrag zum Naturschutz Der ökologische Landbau ist von besonderem gesellschaftlichen Interesse. Er leistet durch seine umweltschonende und nachhaltige Wirtschaftsweise einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer natÃŒrlichen Lebensgrundlagen. Ziel dieses Tagungsbandes ist, den BÃŒrgern die ökologische Landwirtschaft als eine Form der Landschaftspflege nÀher zu bringen. Hierbei geht es nicht vordergrÃŒndig um den Verbraucher- oder Tierschutz, sondern um die Darstellung der positiven Auswirkungen des ökologischen Landbaus auf die SchutzgÃŒter Boden, Wasser und Biotop. Die Einbeziehung von Naturschutzanliegen in die Landwirtschaft bietet die Chance, durch ökologischen Landbau Perspektiven fÃŒr die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft aufzuzeigen. Die BÃŒrger sollen wahrnehmen, dass ökologische Landwirtschaft nicht nur wertvolle Lebensmittel, sondern darÃŒber hinaus gesunde und artenreiche Landschaften entstehen lÀsst. Inhalte des Tagungsbandes sind: Ursachen des ArtenrÃŒckganges in der landwirtschaftlich geprÀgten Naturlandschaft Funktionen und Perspektiven stadtnaher Landwirtschaft Strategien fÃŒr ein Miteinander von Schutz und Nutzung landwirtschaftlicher FlÀchen im BiosphÀrenreservat Mittlere Elbe Landschaftspflege durch Art gerechte Tierhaltung Allen Leserinnen und Lesern des hier vorliegenden Tagungsbandes wÃŒnsche ich zahlreiche Anregungen und hoffe, dass die BroschÃŒre eine Bereicherung der Diskussion zur Problematik der ökologischen Landwirtschaft darstellt.
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Lokalerzeugermarkt / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Bioabendmarkt Als Direkterzeuger*innenmarkt bietet der Bioabendmarkt alle 2 Monate auf dem Schellheimer Platz, die Möglichkeit, die regionale Vielfalt kleiner, unabhängiger Produzent*innen zu entdecken. Beim direkten Gespräch erfahrt man aus erster Hand, wo das Produkt herkommt und wie es entstanden ist. Hier trifft man auf Menschen, die hinter ihren Waren stehen und auf Qualität, Nachhaltigkeit und Fairness setzen. © PhotoSG – Fotolia Bummeln, stöbern, informieren, kaufen, genießen: Die Biohöfegemeinschaft veranstaltet den Bioabendmarkt Magdeburg im April, Mai, Juli, September und Oktober von 16 bis 20 Uhr am Schellheimer Platz in Magdeburg/Stadtfeld. Hier treffen Sie unsere Bio-Landwirt*innen, Bio-Hersteller*innen und Bio-Händler*innen aus der Region mit ihrem Angebot und auf dem Lokalerzeuger*innenmarkt kleine und Kleinst-Erzeuger*innen aus der Regionen. Die BioHöfeGemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. ist ein Verein, der es sich in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden des ökologischen Landbaus zur Aufgabe gemacht hat, die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu fördern. Termine 2021 Alle Termine 2021 – voraussichtlich: 15.4. |  27.5. |  8.7. |  2.9. |  7.10
. |  7.10 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle 6

09. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg, Å€SÃŒdostÅ€, Verfahren aufgehoben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südost“, Einzeländerungen in Fermersleben, Salbke und Westerhüsen Ziel des Änderungsverfahrens war es, die Grundlage für eine Neustrukturierung der  Stadtteile Fermersleben, Salbke und Westerhüsen hinsichtlich ihrer Bodennutzung zu schaffen. Planerisches Ziel ist es, die ursprünglichen Ortskerne zu stärken und die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Zwischen- und Randbereichen zu reduzieren, um so dem hohen Wohnungsleerstand zu begegnen und brachgefallene Industrieflächen sinnvoll nachzunutzen. Weiterhin sollte eine Entmischung des historisch gewachsenen engen Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen angestrebt.  Stand des Verfahrens: Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB   06.04.2006 Amtsblatt Nr. 15/07 Erörterung des Untersuchungsumfanges (Scoping) gemäß § 5 UVPG     13.07.2006 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB   17.10.2006 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB   08.06. – 11.07.2006 Auslegung zur Aufhebung gemäß § 4(2) BauGB   28.03. –  02.05.2011 Aufhebung der 9. Änderung   17.11.2011 Amtsblatt Nr. 51/07  
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BIS Schulwegsicherung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Der Fachbereich Schule und Sport ist die geschäftsführende Stelle der Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“. Seit 1991 bemüht sich diese städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Sie besteht aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, Ordnungsamtes, Fachbereiches Schule und Sport sowie Verkehrssicherheitszentrums. Auf Grundlage der „Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt“ (SVBl. 14/1997) werden hier Anträge und Hinweise von Schulen und aufmerksamen Mitmenschen geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Anträge auf Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind an den o.g. Fachbereich Schule und Sport, Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“, zu richten.   Ist der kürzeste auch der sicherste Schulweg? Dieser Frage geht die Handreichung für Schülerbefragungen des Stadtplanungsamtes nach. Die Broschüre finden Sie hier: Schulweg-Detektive unterwegs Schulwegsicherungsmaßnahmen sind auf folgender Seite nachzulesen: Schulweg-Detektive unterwegs ! – Schulwegsicherung Die Standorte der Magdeburger Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser
Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima