Dein Suchergebnis zum Thema: Klima

24. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Kirschweg/Hermann-Hesse-Straße“, Amtsblatt Nr. 05 vom 16. 02.2018 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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24. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kirschweg/Hermann-Hesse-Straße“, Neu Reform Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche als Wohnbaufläche. Das Verfahren erfolgte gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 425-1 „Kirschweg/Hermann-Hesse-Straße“. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  08.12.2016 Amtsblatt Nr. 01/2017 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1)  BauGB 19.07.2016 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belangegemäß § 4a (2) BauGB 20.01.-20.02.2017 Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss  17.08.2017 Genehmigung 16.02.2018 Amtsblatt Nr. 05/2018
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BIS Schulwegsicherung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?NavID=37.731&object=tx%2C37.1032.1&La=&La=1&oNavID=37.731

Der Fachbereich Schule und Sport ist die geschäftsführende Stelle der Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“. Seit 1991 bemüht sich diese städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Sie besteht aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, Ordnungsamtes, Fachbereiches Schule und Sport sowie Verkehrssicherheitszentrums. Auf Grundlage der „Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt“ (SVBl. 14/1997) werden hier Anträge und Hinweise von Schulen und aufmerksamen Mitmenschen geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Anträge auf Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind an den o.g. Fachbereich Schule und Sport, Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“, zu richten.   Ist der kürzeste auch der sicherste Schulweg? Dieser Frage geht die Handreichung für Schülerbefragungen des Stadtplanungsamtes nach. Die Broschüre finden Sie hier: Schulweg-Detektive unterwegs Schulwegsicherungsmaßnahmen sind auf folgender Seite nachzulesen: Schulweg-Detektive unterwegs ! – Schulwegsicherung Die Standorte der Magdeburger Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser
Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Hochwasserschutz / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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BroschÃŒre 11. Landschaftstag – Das Elbehochwasser im August 2002 in Sachsen-Anhalt Im Umweltamt und in den BÃŒrgerbÃŒros ist ab sofort gegen eine SchutzgebÃŒhr von 1, 50 Euro die BroschÃŒre zum 11. Landschaftstag erhÀltlich. Der Tagungsband beleuchtet in 5 Referaten die Hochwasserereignisse 2002 und 2003. ZukÃŒnftige Aufgaben und Schwerpunkte fÃŒr den Hochwasserschutz in der Stadt Magdeburg werden diskutiert. Inhalt: Ursachen und Verlauf des Hochwassers – meteorologische und hydrologische Ãœbersicht Frank Goreczka, Landesbetrieb fÃŒr Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Einfluss der Talsperren in Sachsen beim Sommerhochwasser 2002 Hans-JÃŒrgen Glasebach, Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Zweidimensionale numerische Strömungsmodelle fÃŒr den Hochwasserschutz Kai Otte-Witte, Ingenieure fÃŒr Wasser, Umwelt und Datenverarbeitung GmbH Hochwasserschutz und Naturschutz Karl-Heinz JÀhrling, BiosphÀrenreservatsverwaltung Flusslandschaft Mittlere Elbe in Sachsen-Anhalt StÀdtebauliche Konsequenzen aus den Hochwasser-Ereignissen im August 2002 und im Januar 2003 Johannes Wöbse, Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt Ansprechpartner im Umweltamt ist Frau Fricke, Tel. 5402600. ZurÃŒck  
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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 Empfehlungen vom 20.09.2017 Empfehlungen vom 15.06.2017 Empfehlungen vom 22.03.2017 Empfehlungen vom 18.01.2017 zurück
Wittenberger Platz (PDF, 26 kB) zurück Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

BIS Schulwegsicherung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Der Fachbereich Schule und Sport ist die geschäftsführende Stelle der Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“. Seit 1991 bemüht sich diese städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Sie besteht aus Vertretern der Polizei, Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, Ordnungsamtes, Fachbereiches Schule und Sport sowie Verkehrssicherheitszentrums. Auf Grundlage der „Schul- und Spielwegsicherung im Land Sachsen-Anhalt“ (SVBl. 14/1997) werden hier Anträge und Hinweise von Schulen und aufmerksamen Mitmenschen geprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Anträge auf Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind an den o.g. Fachbereich Schule und Sport, Arbeitsgruppe „Schulwegsicherung“, zu richten.   Ist der kürzeste auch der sicherste Schulweg? Dieser Frage geht die Handreichung für Schülerbefragungen des Stadtplanungsamtes nach. Die Broschüre finden Sie hier: Schulweg-Detektive unterwegs Schulwegsicherungsmaßnahmen sind auf folgender Seite nachzulesen: Schulweg-Detektive unterwegs ! – Schulwegsicherung Die Standorte der Magdeburger Schulen finden Sie unter: Schulwegweiser
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ErklÀrungen und Antragsformular zur Hausnummernvergabe / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428)
. +49 391 540-5428) Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

ErklÀrungen und Antragsformular zur Hausnummernvergabe / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428)
. +49 391 540-5428) Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2017 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2017 Empfehlungen vom 20.09.2017 Empfehlungen vom 15.06.2017 Empfehlungen vom 22.03.2017 Empfehlungen vom 18.01.2017 zurück
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ErklÀrungen und Antragsformular zur Hausnummernvergabe / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428)
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Was heißt Entwicklungsmaßnahme / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entwicklungsmaßnahme Mittels einer Entwicklungsmaßnahme kann eine Stadt in einem konzentrierten Verfahren die Bauleitplanung, die Erschließung sowie die Bodenneuordnung in dem durch die Satzung bestimmten Gebiet durchführen. Das Grundprinzip einer Entwicklungsmaßnahme liegt darin, dass die Stadt oder ein von ihr eingesetzter Entwicklungsträger zunächst in dem bestimmten Bereich alle Grundstücke erwerben soll. Der Erwerb der Grundstücke geschieht zum sogenannten „entwicklungsbeeinflussten Wert“. Dies bedeutet, dass sich die Vorzüge einer Entwicklungsmaßnahme nicht wertbildend auf den Ankaufswert auswirken dürfen. Die Finanzierung einer Entwicklungsmaßnahme soll grundsätzlich so sichergestellt werden, dass die Grundstücke im Entwicklungsbereich später von der Stadt oder dem Entwicklungsträger zum Neuordnungswert an Ansiedlungswillige verkauft werden. Die Spanne zwischen entwicklungsunbeeinflussten Ankaufswert und Neuordnungswert soll die Kosten der Erschließung und Neuordnung des Gebietes ausgleichen. Grundstückseigentümer, die ihr Grundstück während des Vollzuges einer Maßnahme in ihrem Eigentum behalten, müssen gemäß § 166 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten, der der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwertes des jeweiligen Grundstücks entspricht.  
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