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ErklÀrungen und Antragsformular zur Hausnummernvergabe / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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  Hausnummernvergabe nicht jedes Gebäude oder Grundstück benötigt oder erhält eine Hausnummer Hausnummern werden auf Antrag des Eigentümers / Verfügungsberechtigten / Bevollmächtigten festgesetzt festgesetzte Hausnummern sind anzubringen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern (§ 10 der Gefahrenabwehrverordnung der LH Magdeburg) Antragstellung Formlos oder mit Antragsformular (Hausnummernantrag) unter Angabe von: Name des Antragstellers, ggf. Eigentümers Gegenwärtige Postanschrift, (ev. Telefonnummer für Rückfragen) Antragsobjekt / Nutzung (z.B. Einfamilienhaus, Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbebetrieb o.ä.) Flur / Flurstück(e) Straße (wenn bekannt) Anlage: Kataster oder Grundstücksplan, auf dem die Grundstücks- oder Hauseingänge ersichtlich sind Gebühren Nach § 2 Abs. 1 (Nr. 7 des Kostentarifs) der Verwaltungskostensatzung der LH Magdeburg wird für die Erstvergabe einer Hausnummer im Regelfall eine Gebühr von 24,00 € erhoben. In Einzelfällen, insbesondere mit notwendiger Ortsbesichtigung zur Klärung von Unstimmigkeiten usw., können Gebühren bis zu 96,00 € anfallen. Alle Angaben zzgl. Porto. Auskunft Auskünfte erteilen: Herr Spirgatis  (Tel. +49 391 540-5180) Sekretariat       (Tel. +49 391 540-5428)
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Hochwasserschutz / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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BroschÃŒre 11. Landschaftstag – Das Elbehochwasser im August 2002 in Sachsen-Anhalt Im Umweltamt und in den BÃŒrgerbÃŒros ist ab sofort gegen eine SchutzgebÃŒhr von 1, 50 Euro die BroschÃŒre zum 11. Landschaftstag erhÀltlich. Der Tagungsband beleuchtet in 5 Referaten die Hochwasserereignisse 2002 und 2003. ZukÃŒnftige Aufgaben und Schwerpunkte fÃŒr den Hochwasserschutz in der Stadt Magdeburg werden diskutiert. Inhalt: Ursachen und Verlauf des Hochwassers – meteorologische und hydrologische Ãœbersicht Frank Goreczka, Landesbetrieb fÃŒr Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Einfluss der Talsperren in Sachsen beim Sommerhochwasser 2002 Hans-JÃŒrgen Glasebach, Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Zweidimensionale numerische Strömungsmodelle fÃŒr den Hochwasserschutz Kai Otte-Witte, Ingenieure fÃŒr Wasser, Umwelt und Datenverarbeitung GmbH Hochwasserschutz und Naturschutz Karl-Heinz JÀhrling, BiosphÀrenreservatsverwaltung Flusslandschaft Mittlere Elbe in Sachsen-Anhalt StÀdtebauliche Konsequenzen aus den Hochwasser-Ereignissen im August 2002 und im Januar 2003 Johannes Wöbse, Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtplanungsamt Ansprechpartner im Umweltamt ist Frau Fricke, Tel. 5402600. ZurÃŒck  
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42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
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45. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Ökologische Solarvernetzung“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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 Flächennutzungsplanänderung „Ökologische Solarvernetzung“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Westerhüsen, am Stadtrand zur Gemarkung Schönebeck Freiflächen-Photovoltaik-Solaranlagen zu errichten in Kombination mit Agri-Photovoltaik-Anlagen, Flächen für die Landwirtschaft (Extensivbewirtschaftung), Flächen zum Anpflanzen (Ausgleichsmaßnahmen) sowie die Anlage von Fuß- und Radwegen. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich Landwirtschaftliche Nutzfläche und Fläche für Wald dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von überwiegend Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil sowie landwirtschaftlicher Nutzfläche geändert werden. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB n.n Aufstellungsbeschluss 22.06.2023
Aufstellungsbeschluss 22.06.2023 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

19. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€KÃŒmmelsberg WestÅ€, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Westseite“, Stadtfeld West Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wurde gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  25.06.2015 Amtsblatt Nr. 21/15 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB  10.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 24.07. – 24.-08 2015 Behandlung der Stellungnahmen,           Feststellungsbeschluss 03.12.2015 Genehmigung 26.02.2016 Amtsblatt Nr. 06/16  
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19. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€KÃŒmmelsberg WestÅ€, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Westseite“, Stadtfeld West Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wurde gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  25.06.2015 Amtsblatt Nr. 21/15 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB  10.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 24.07. – 24.-08 2015 Behandlung der Stellungnahmen,           Feststellungsbeschluss 03.12.2015 Genehmigung 26.02.2016 Amtsblatt Nr. 06/16  
Änderung   Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

42. Änderung des FlÀchennutzungsplanes „Buckau West“ / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buckau West“ Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau zwischen Coquistraße und Brauereistraße ein urbanes Gebiet mit mehrgeschossiger Wohnbebauung zu entwickeln. Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2013 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 451-2 „Buckau West“. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer gemischten Baufläche. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Stand des Verfahrens:   Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB 28.06.2022 Aufstellungsbeschluss 17.08.2023 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024
1) BauGB 10.06.2024 – 10.07.2024 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

19. Änderung des FlÀchennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg Å€KÃŒmmelsberg WestÅ€, Amtsblatt Nr. 06 vom 26.02.2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kümmelsberg Westseite“, Stadtfeld West Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gemischten Baufläche in Wohnbaufläche. Das Verfahren wurde gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 368-1A „Kümmelsberg Westseite“ durchgeführt. Verfahren: Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB  25.06.2015 Amtsblatt Nr. 21/15 Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB  10.12.2014 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 24.07. – 24.-08 2015 Behandlung der Stellungnahmen,           Feststellungsbeschluss 03.12.2015 Genehmigung 26.02.2016 Amtsblatt Nr. 06/16  
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Unverpacktladen / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Unverpacktladen Vielseitig, leicht, praktisch – und eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit: Plastik. Darauf zu verzichten ist nicht einfach. © Ernas Doch es geht: Das zeigen zum Beispiel die Zero-Waste-Bewegung und die wachsende Zahl von verpackungsfreien Läden, die – nach dem Vorbild von „Original Unverpackt„ – in den vergangenen Jahren im deutschsprachigen Raum entstanden sind oder noch entstehen. Ein verpackungsfreier Supermarkt oder „Unverpackt-Laden“ kommt ohne Einwegverpackungen aus. Diese Shops, Läden und Märkte bieten alle Waren „offen“ oder notfalls in wiederverwendbaren (Pfand-)behältern an. Kunden können sich die gerade benötigte Menge selbst abfüllen oder einpacken und auf diese Weise endlich plastikfrei einkaufen. Egal ob Nudeln, Reis, Hülsenfrüchte, Kaffee, Süßwaren, Seife oder Waschmittel: Hier bekommt man fast alles als lose Ware. Unverpacktäden – Übersicht Frau Ernas loser LebensMittelPunkt Abb.: Ernas
.: Ernas Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle 6