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otto radelt – Fahrradstraße / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Ziele-br-Wege/index.php?NavID=37.725&object=tx%2C37.21087.1&La=&La=1&oNavID=37.725

otto radelt – Fahrradstraße Was ist zu beachten? Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h. Faltblatt (1,0 MB) Verkehrsregeln – Was muss ich beachten ? (1,4 MB) Fahrradstraße – Goethestraße Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356
.: +49 391 540 5356 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

Beantragung der Anliegerbescheinigung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?La=1&object=tx%2C37.8541.1&kat=&kuo=2&sub=0

  Beantragung von Anliegerbescheinigungen Für die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen werden folgende Unterlagen vom Antragsteller benötigt: Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung (auch formlos möglich) Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung) und ggf. Vollmacht des Eigentümers Hinweis: Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Kosten werden gemäß der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg erhoben. Formular Antragsformular
Formular Antragsformular Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An

Erhebung von ErschließungsbeitrÀgen / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Klimawandel-br-Klimaanpassung/index.php?La=1&object=tx%2C37.8542.1&kat=&kuo=2&sub=0

  Erhebung von Erschließungsbeiträgen Um sich über einige grundlegende Aspekte des Beitragserhebungsverfahrens zu informieren, wurde das Informationsblatt zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Landeshauptstadt Magdeburg verfasst. Die Ausführungen dienen als Orientierungshilfe. Anhand sehr einfach gefasster Berechnungsbeispiele sind Eventualfälle für den Einzelnen nachvollziehbar gestaltet. Informationen Informationsbroschüre Billigkeitsmaßnahmen (Ratenzahlung, Stundung usw.) Baugesetzbuch (insbesondere §§ 127 ff.) Erschließungsbeitragssatzung
Erschließungsbeitragssatzung Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

otto radelt – Radfahren in FussgÀngerbereichen / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Ziele-br-Wege/Magdeburger-Klimaallianz/-Projekte-der-Partner/index.php?NavID=37.780&object=tx%2C37.21085.1&La=&La=1&oNavID=37.780

otto radelt – Radfahren in Fussgängerbereichen Was muss ich beim Radeln beachten ? Gehwege und Fußgängerzonen sind Flächen, die ausschließlich dem Fußgänger vorbehalten sind. Radfahrer müssen hier absteigen und das Rad schieben, oder diesen Bereich umfahren. Allerdings gibt es für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzonen und Gehwege. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Mit diesem Faltblatt wurden die wichtigsten Regeln zusammengetragen. Das Anliegen der Stadtverwaltung ist es, das Miteinander zwischen Fußgängern und Radfahrern zu verbessern. Faltblatt (240 KB) Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356
.: +49 391 540 5356 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

otto radelt – Fahrradstraße / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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otto radelt – Fahrradstraße Was ist zu beachten? Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h. Faltblatt (1,0 MB) Verkehrsregeln – Was muss ich beachten ? (1,4 MB) Fahrradstraße – Goethestraße Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356
.: +49 391 540 5356 Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima An der Steinkuhle

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2015 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2015 Empfehlungen vom 09.12.2015 Empfehlungen vom 24.06.2015 zu Nr. 7/2015 siehe auch Empfehlungen des Gestaltungsbeirates vom 16.03.2016 Empfehlungen vom 15.04.2015 zurück
Diesdorfer Straße (PDF, 99 kB) zurück Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

otto radelt – Fahrradstraße / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Projekte-br-Angebote/index.php?NavID=37.726&object=tx%2C37.21087.1&La=&La=1&oNavID=37.726

otto radelt – Fahrradstraße Was ist zu beachten? Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h. Faltblatt (1,0 MB) Verkehrsregeln – Was muss ich beachten ? (1,4 MB) Fahrradstraße – Goethestraße Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356
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Verkehrsentwicklungsplan / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Mobilit%C3%A4t-br-/index.php?NavID=37.727&object=tx%2C698.9762.1&La=&La=1&oNavID=37.727

Verkehrsentwicklungsplan 2030plus Den Belangen aller Verkehrsträger gerecht zu werden ist eines der Ziele der Mobilitätswende. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus wird ein integriertes, intermodal abgestimmtes Gesamtplanwerk geschaffen, das die Grundlage schafft unter Beachtung der städtischen Entwicklungsprämisse. © Fotolia, marcoemilio Der Verkehrsentwicklungsplan 2030plus verbindet die einzelnen Maßnahmenkonzepte zum Motorisierten Individualverkehr (MIV), Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Wirtschaftsverkehr, ruhenden Verkehr sowie Fußgänger- und Radverkehr. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus wird ein integriertes, intermodal abgestimmtes Gesamtplanwerk geschaffen, welches den Belangen aller Verkehrsträger unter Beachtung der städtischen Entwicklungsprämissen gerecht wird. www.co2online.de Foto: marcoemilio – Fotolia
www.co2online.de Foto: marcoemilio – Fotolia Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates 2016 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Klimaschutzportal/Projekte-br-Angebote/index.php?NavID=37.726&object=tx%2C37.32481.1&La=&La=1&oNavID=37.726

Empfehlungen des Gestaltungsbeirates im Jahr 2016 Empfehlungen vom 21.09.2016 Empfehlungen vom 22.06.2016 Empfehlungen vom 16.03.2016 zu Nr. 07/2015 siehe auch Empfehlungen vom 24.06.2015 Empfehlungen vom 27.01.2016 zurück
Jakobstraße (PDF, 187 kB) zurück Weitere Informationen Kontakt Stabsstelle Klima

22. Änderung des FlÀchennutzungplanes Å¥Ottersleber Chaussee / Am HopfengartenÅ€, Amtsblatt Nr. 35 vom 23.12.2022 / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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22.  Änderung des Flächennutzungsplanes „Ottersleber Chaussee/Hopfengarten“ Umwandlung von  Grünfläche und gewerbliche Baufläche in landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünfläche und Wohnbaufläche  im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“. Stand des Verfahrens: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) 24.10.2017 Einleitungs-und Auslegungsbeschluss 21.01.2021 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB 08.02. – 10.03.2021 Amtsblatt Nr. 4 vom 29.01.2021 Behandlung der Stellungnahmen Feststellungsbeschluss  07.07.2022 Genehmigung Amtsblatt Nr. 35 vom 23. 12.2022 zurück
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