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Ingolstädter Badegewässer

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Für ein unbeschwertes Badevergnügen in freier Natur stehen im Stadtgebiet Ingolstadt hauptsächlich zwei Seen (der Auwaldsee und der Baggersee) zur Verfügung, die als EU-Badegewässer ausgewiesen sind. Auwaldsee Baggersee Nicht EU-Badegewässer Neben der guten Wasserqualität müssen diese Gewässer verschiedene weitere Anforderungen erfüllen, zum Beispiel freie Zufahrtsmöglichkeiten, ausreichende Infrastruktur mit sanitären Einrichtungen, Parkplätze, Kioske, die Überwachung der Strände durch Rettungsschwimmer und Erste-Hilfe-Stationen. Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Das Wasser wird weder desinfiziert oder aufwändig aufbereitet noch täglich analysiert. Der Zugang zum Wasser ist Natur belassen oder nur mit geringen baulichen Maßnahmen gestaltet. An vielen Badestellen sind keine Bademeister oder anderes Hilfspersonal vor Ort. Badegewässer – Allgemeine Informationen EU-Badegewässerrichtlinie, Bayerische Badegewässerverordnung Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 2006/7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) festgeschrieben. Im Vollzug dieser Richtlinie hat Bayern die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) vom 15. Februar 2008 erlassen. Hier sind die für Bayerns Badegewässer verbindlichen Gütekriterien festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Die erhobenen Daten werden jährlich vom Bundesumweltministerium gesammelt und in einem umfassenden Bericht der EU-Kommission übermittelt. Untersuchungsumfang an ausgewiesenen Badegewässern Wann und wie wird untersucht? Während der Badesaison von April bis September beprobt das Gesundheitsamt im monatlichen Rhythmus die Badegewässer. Dabei werden an der jeweiligen Überwachungsstelle sowohl die Wasserproben für die Laboruntersuchungen entnommen als auch Vor-Ort Messungen wie zum Beispiel die Sichttiefe und die Bestimmung des pH-Wertes sowie eine Beurteilung eventueller Verschmutzungen vorgenommen. Die Proben werden anschließend beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mikrobiologisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden u.a. im Internet veröffentlicht. Was wird untersucht? Folgende Parameter werden im monatlichen Rhythmus an den Badegewässern untersucht: Escherichia Coli Intestinale Enterokokken Cyanobakterien (Blaualgen) – Untersuchung im Bedarfsfall Temperatur (°C) pH-Wert Transparenz (Sichttiefe) – Orientierungswert: >1 Meter Daneben wird am Badeplatz auch beurteilt, ob sich Hinweise auf eine Verschmutzung ergeben, z.B. ob das Wasser eine anormale Trübung oder Färbung aufweist, ob Waschmittelreste (Schaumbildung), Mineralöle (Ölfilm) oder gefährliche Gegenstände (z.B. Glasscherben) vorhanden sind. Escherichia coli sind ebenso wie Intestinale Enterokokken Bakterien, die im Darm und Stuhl von Warmblütern (z.B. Menschen, Wasservögeln und Weidevieh) vorkommen. Sie dienen bei der Überwachung der Badegewässer als Indikatoren für eine entsprechende fäkale Verunreinigung. Mit einer solchen Verunreinigung können auch gefährliche Krankheitserreger in das Gewässer gelangen und eine Infektionsquelle darstellen. Die neue EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG sieht vor, dass die Badegewässer im Bedarfsfall auf Blaualgen (Cyanobakterien) zu untersuchen sind. Bei Massenvorkommen können sie sowohl Allergie auslösende als auch akut toxische Stoffe in wirksamen Konzentrationen bilden. Sobald Algenwachstum einsetzt, werden entsprechende Proben gezogen. Bei Feststellung oder Vermutung einer Gefährdung der Gesundheit ergreift das Gesundheitsamt unter Mitwirkung der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden unverzüglich angemessene Maßnahmen einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Weitere Faktoren, die das Baden verleiden und sogar zur Sperrung eines Gewässers führen können, müssen von Fall zu Fall beurteilt werden. Jeder kann an der Erhaltung der Gewässerqualität mitwirken: Benutzen Sie unbedingt die bereitgestellten Toiletten! Ausscheidungen aller Art beeinträchtigen die Wasserqualität besonders der stehenden Gewässer (Seen) erheblich. Entsorgen Sie Ihren Müll über die aufgestellten Abfallbehälter. Schonen Sie den Schilfgürtel und die Vegetation am Ufersaum! Diese Regionen dienen nicht nur dem Erhalt der Fauna und Flora des Gewässers, sondern haben auch eine bedeutende Reinigungswirkung und sind für den Erhalt der Wasserqualität erforderlich. Füttern Sie keine Wasservögel! Die Verunreinigung des Gewässers mit Kot durch einen unnatürlich hohen Vogelbestand beeinträchtigt die Wasserqualität. zurück zur Übersicht
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Biotoperlebnispfad

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Streckenbeschreibung Entlang des etwa elf Kilometer langen Fuß- und Radweges durch den Klenze- und Luitpoldpark, die westlichen Donauauen und Glacisanlagen bieten 18 anschaulich gestaltete Infotafeln Kurzinformationen über die wichtigsten Biotoptypen des Stadtgebietes. Da die Dauer der Gesamtwanderung mindestens einen halben Tag beträgt, wurde die Streckenführung in drei Abschnitte aufgeteilt. Auf allen drei Streckenabschnitten gibt es zahlreiche Einkehrmöglichkeiten und auch für die Kinder sind immer wieder Spielmöglichkeiten zum Austoben vorhanden. Der erste Abschnitt (ca. 5,1 km) ist sicherlich der beste Abschnitt für einen längeren Spaziergang in städtischen Parkanlagen. Für die Kinder stehen der Abenteuerspielplatz im Klenzepark oder auch der Spielplatz im Luitpoldpark bereit. Der zweite Abschnitt erfordert mit ca. 6,5 km Länge dagegen ein wenig Ausdauer, führt aber auch hinaus in die Natur. Mit dem imposanten Stauwehr oder einem Abstecher zum Baggersee sind schöne Etappenziele vorhanden und das Mooshäusl in der Kleingartenanlage bietet sich mit seinem idyllischen Biergarten für eine willkommene Pause an. Der dritte Abschnitt (ca. 5,6 km) ist leider streckenweise durch seinen starken städtischen Nutzungsdruck geprägt. Dennoch kann man nahezu die gesamte Altstadt in einer Grünanlage umrunden und erhält so nicht nur immer wieder neue Ausblicke auf die Stadtsilouette, sondern auch Einblicke in die Natur der Stadt. Die vorgestellten Biotope sollten mehrmals zu unterschiedlichen Jahreszeiten besucht werden, um die Landschaften in ihren verschiedenen Erscheinungsbildern erleben zu können. Wir bitten die Radfahrer, die Verkehrsregeln zu beachten und wenn nötig (z.B. auf Fußgängerwegen) kurz abzusteigen. Ausführliche Informationen bietet ein kostenloses Begleitheft, das in der Tourist Information der Stadt Ingolstadt am Rathausplatz bezogen bzw. online bestellt, oder als PDF heruntergeladen werden kann. Um den Biotoperlebnispfad der Stadt Ingolstadt auch für Familienausflüge attraktiv zu gestalten, wurden erneut Fragebögen für Kinder im Grundschulalter erstellt. Für jede der drei Teilstrecken gibt es einen eigenen Fragebogen, der als Download (pdf-Format) zur Verfügung steht bzw. in der Tourist Information am Rathausplatz erhältlich ist. Mit etwas Glück können tolle Preise gewonnen werden.     Themen des Biotoperlebnispfades Möglichst alle ökologisch relevanten Themengebiete sollen im Rahmen des Biotoperlebnispfades über lokale Bezüge ansatzweise vermittelt werden. Die Themen, die aus pädagogischer Sicht für die Wissensvermittlung an Kinder besonders geeignet scheinen und sich auch für Sinneserfahrungen eignen, sollen in Form von Erlebnisstationen angeboten werden. Die Themenbereiche im Einzelnen finden Sie hier aufgelistet:
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Naturdenkmäler Flächen

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Nr. Schutzgebiet Schutzgebiets-VO vom Fläche in Hektar 1 2 Altwasser “Am Schergweg“ in Oberbrunnenreuth und Altwasser “Hopfenwehrl“ westlich vom Baggersee 26.08.1982 0,9 und 2,9 3 Altwasser “Jackl“ im südlichen Auwald bei Samholz 26.08.1982 2,3 4 5 Brenne “Siegwurz“ im südlichen Auwald an der Stadtgrenze und Brenne “Stangletten“ im südlichen Auwald, Abteilung Stanglettenschütt 26.08.1982 3,1 und 2,4 6 Brenne “Südlicher Eichenwald“ an der Stadtgrenze nahe der Donau 26.08.1982 3,2 7 8 “Franziskanerwasser“ am Auwald und Donautalarm nordwestlich Baggersee und östlich Feldschütt 26.08.1982 2,9 und 0,9 9 Fünf Vogelschutzinseln der Donau westlich der Staustufe Ingolstadt 26.08.1982 2,1   Gesamt   20,7
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Wasserschutzgebiete

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Unsere Erde besteht nur zu 29 Prozent aus Land, der Rest ist Wasser. Das klingt doch viel! Jedoch handelt es sich bei fast 97 Prozent um ungenießbares Salzwasser. Nur etwa 0,3 Prozent weltweit sind für den Menschen direkt nutzbar, sodass wir mit dem wenigen zur Verfügung stehendem Wasser sorgsam umgehen müssen. Auch in Deutschland ist verfügbares Trinkwasser aufgrund von extremen und langanhaltend heißen Sommertagen nicht mehr so selbstverständlich. Der Aufwand, um die strengen Vorgaben für die Trinkwasserqualität einzuhalten, steigt, weil beispielsweise die Umwelteinflüsse auf die Wasserressourcen zunehmen. Wasser ist demnach ein kostbares Allgemeingut , dass für die nächsten Generationen geschützt werden muss. Ein jeder nutzt täglich Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zur Körperpflege sowie für viele weitere Dinge des Alltags. Trinkwasser stellt damit als Ressource mit ganz besonderer Bedeutung einen unverzichtbaren Bestandteil menschlichen Daseins dar, das einen besonderen Schutz erfordert. Es ist effektiver und wirtschaftlicher Verunreinigungen von Wasserressourcen konsequent zu verhindern, als in aufweniger technischer Aufbereitungsweise das Wasser in vorgeschriebener Trinkwasserqualität zu liefern. Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen. Deswegen wurden von der Stadt Ingolstadt vier Wasserschutzgebiete durch Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Wasserschutzgebiets müssen aus Vorsorgegründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Ein Wasserschutzgebiet dient immer der Ergänzung der überall gleichermaßen geltenden Regelungen des allgemeinen Gewässerschutzes aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bayer. Wassergesetz (BayWG). Wasserschutzgebiete bestehen i.d.R. aus drei Schutzzonen, für die entsprechend dem unterschiedlichen Gefährdungsrisiko abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Schutzzone I (Fassungsbereich) Schutzzone II (engere Schutzzone) Schutzzone III (weitere Schutzzone) Wasserschutzgebiete der Stadt Ingolstadt Wasserschutzgebiet “Am Augraben” Wasserschutzgebiet “Am Krautbuckel” Wasserschutzgebiet “Bergheim-Bruck (Gerolfinger Eichenwald)” Wasserschutzgebiet “Buschletten“ Verordnungen Wasserschutzgebiet “Am Augraben“   Wasserschutzgebiet “Am Krautbuckel“ Wasserschutzgebiet “Bergheim-Bruck (Gerolfinger Eichenwald)“ Wasserschutzgebiet “Buschletten“ Gebietsumgriff, Pläne Wasserschutzgebiet “Am Augraben“ Wasserschutzgebiet “Am Krautbuckel“ Wasserschutzgebiet “Bergheim-Bruck (Gerolfinger Eichenwald)“ Wasserschutzgebiet “Buschletten“ Von den Verboten und Beschränkungen der Wasserschutzgebietsverordnung kann auf Antrag, unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung erteilt werden. Allerdings sind hierfür jeweils im Einzelfall besondere Erkundungen und wasserwirtschaftliche Prüfungen erforderlich. Darüber hinaus können auch zusätzliche Anforderungen festgelegt werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem Umweltamt der Stadt Ingolstadt in Verbindung, wenn Sie feststellen, dass ein von Ihnen geplantes Vorhaben die Verbote und Beschränkungen der Wasserschutzgebietsverordnung berühren könnte. Bauen im Wasserschutzgebiet In den Wasserschutzgebieten gelten besondere Auflagen und Verbote, um Verunreinigungen des Wasser auszuschließen, die zu beachten sind. So ist das Bauen in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten, eingeschränkt oder nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Wenn Sie beabsichtigen, in einem dieser Wasserschutzgebiete zu bauen, bitten wir Sie, sich vor Beginn der Bauplanung mit dem Umweltamt in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns dazu unter folgender Telefonnummer: (0841) 305-2561 oder per E-Mail an umweltamt.gewaesserschutz@ingolstadt.de. In den Wasserschutzgebieten “Am Augraben” (Etting) und “Am Krautbuckel (Ober- und Unterhaunstadt) ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5.1 der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung nur zulässig, wenn bei Eingriffen in den Untergrund (z.B. Keller, Tiefgaragen) mehr als 5 m Restmächtigkeit der Deckschichten über dem Malmkarst verbleiben. Die Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR haben eine Übersichtskarte der Malmkarstüberdeckung in Etting und Ober- und Unterhaunstadt erstellt. Diese können Sie hier einsehen. Die tatsächliche Malmkarstüberdeckung kann jedoch nur im Rahmen einer Baugrunderkundung ermittelt werden. Baugrunderkundungen obliegen jedoch den Verboten und Beschränkungen der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung und sind demnach nur bis zu einer Tiefe von 1,00 m zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4 der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung). Bei Bohrungen zum Nachweis der Malmkarstüberdeckung ist darauf zu achten, dass sie mindestens bis 5 m unter Kellersohle bzw. unter Sohle des geplanten Bauvorhabens ausgeführt werden. Bei einer geplanten Eingriffstiefe von 3 m ist beispielsweise eine Baugrunderkundung mittels Bohrungen bis in eine Tiefe von mindestens 8 m erforderlich. Daher ist für diese Bohrungen eine Ausnahme von der Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich. Diese ist mit der Bohranzeige zu beantragen. Bei der Baugrunderkundung muss die Karstüberdeckung beim geplanten Bauvorhaben bewertet werden. Gartenbrunnen im Wasserschutzgebiet Zur Schonung des qualitativ hochwertigen Trinkwasserreservoirs empfiehlt die Trinkwasserschutzkommission der Stadt Ingolstadt, in Gebieten mit einem ausreichenden Grundwasserangebot, das oberflächennahe Grundwasser zur Gartenbewässerung zu nutzen. In Wasserschutzgebieten dürfen grundsätzlich keine Brunnen gebohrt werden. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn eine Gefahr für das Karstgrundwasser ausgeschlossen werden kann. Die Ausnahme ist beim Umweltamt unter umweltamt.gewaesserschutz@ingolstadt.de zu beantragen. Folgende Unterlagen sind dem Ausnahmeantrag beizufügen: Name, Staße, Hausnummer und Flurnummer der geplanten Bohrung Kennzeichnung der Lage der geplanten Bohrung Tiefe der Bohrung Durchmesser der Bohrung Ausführende Bohrfirma Art der Förderung (elektrische Pumpe, Handpumpe) Voraussichtliche jährliche Entnahmemenge Errichtung eines Pools im Wasserschutzgebiet Die Errichtung eines Swimmingpools, welcher in die Erde eingelassen werden soll, ist insoweit genehmigungsfrei möglich, als die maximale Eingrifftiefe von 1,00 m unter Geländeoberkante eingehalten wird. Wird beabsichtigt, den Pool tiefer als 1,00 m in die Erde einzulassen, ist dem Umweltamt Ingolstadt ein entsprechender Nachweis vorzulegen, dass nach dem Eingriff eine Restmächtigkeit der Deckschichten über dem Malmkarst von mindestens 5,00 m ab tiefster Aushubsohle verbleibt. Niederschlagswasserversickerung im Wasserschutzgebiet Auch in Wasserschutzgebieten gilt das Versickerungsgebot von Regenwasser nach § 55 Abs, 2 WHG. Gemäß § 3 Abs. 1 der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung sind Anlagen zur Versickerung des von Dachflächen abfließenden Wasser von Wohngebäuden in der weiteren Schutzzone von Wasserschutzgebieten aber nur zulässig, wenn einen breitflächige Versickerung über den bewachsenen Oberboden (Sickerschächte oder Rigolen sind nicht zulässig) erfolgt. Auch muss der notwendige Abstand zum Grundwasser ( > 1,0 m) eingehalten werden. Nach § 2 Abs. 1 WHG i.V.m. §1 NWFreiV ist eine Versickerung im Wasserschutzgebiet erlaubnispflichtig und muss dem Umweltamt angezeigt werden. Auch kann ein Entwässerungsplan nur genehmigt werden, wenn die Erlaubnis zur Versickerung vorliegt. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in den öffentliche Kanal ist nur dann zulässig, wenn die Versickerung aufgrund der bestehenden Bodenverhältnissen (Nachweispflicht liegt beim Bauherrn) nicht möglich ist. Kontakt Zurück zur Übersicht
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