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Verkehrsordnungswidrigkeiten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14464-VLR/verkehrsordnungswidrigkeiten/

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Stadt Warendorf bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. In Warendorf besteht die Möglichkeit, gebührenpflichtig und auch gebührenfrei zu parken. Ob für den von Ihnen gewählten Parkplatz eine Gebührenpflicht besteht, können Sie der jeweiligen Verkehrsbeschilderung entnehmen.
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Verkehrssicherungspflicht | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14467-VLR/verkehrssicherungspflicht/

Von den städtischen Liegenschaften und Gebäuden gehen Gefahren für die (Verkehrs-)Sicherheit aus. Die Stadt ist bestrebt, diese Schwachstellen zu minimieren und bittet um Hinweise, falls Ihnen im Umfeld der städtischen Liegenschaften Gefahrenpotential auffällt.
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Pachtangelegenheiten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14233-VLR/pachtangelegenheiten/

Die Stadt Warendorf verpachtet gegebenenfalls in ihrem Eigentum befindliche Grundstücke. Dies geschieht insbesondere für eine zeitlich befristete landwirtschaftliche Nutzung. Weiterhin verfügt die Stadt auch über angepachtete Flächen, die z.B. als Grünfläche oder Spielplatz genutzt werden. Der Abschluss der Pachtverträge, die Bestimmung der jährlichen Pachtzahlungen sowie die Überwachung der Zahlungseingänge müssen gewährleistet sein.
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Parkscheinautomaten | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14245-VLR/parkscheinautomaten/

Die Parkplätze der Stadt Warendorf sind teilweise gebührenpflichtig. Als Nutzer dieser gebührenpflichtigen Parkplätze sollten Sie verschiedene Euro- bzw. Centmünzen zu Verfügung haben, um möglichst genau den anfallenden Betrag einwerfen zu können (Guthaben kann nicht erstattet werden!. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, die anfallenden Gebühren mittels Geldkarte Centgenau zu bezahlen. Sollte einmal ein Defekt bzw. eine Störung vorliegen, ist eine Parkscheibe auszulegen.
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