Neapel im Film (1932–1963). Urbanistik, Raum, Zeit https://www.mpg.de/18832087/biblhertz_jb_2021?c=152820
Jahrhunderts – vom Kino des Faschismus bis zum Angang der 1960er-Jahre.
Jahrhunderts – vom Kino des Faschismus bis zum Angang der 1960er-Jahre.
Warum schauen wir uns traurige Filme an? Was reizt uns an einem Kunstwerk, Theaterstück oder Musikstück, das uns Angst macht, uns zum Weinen bringt oder andere negative Emotionen in uns hervorruft? Forscher des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik haben ein umfassendes psychologisches Erklärungsmodell für dieses scheinbar paradoxe Phänomen entwickelt.
Selbstgewählter Schmerz: Wer ins Kino geht, will auch negative Gefühle wie Trauer
Jahrhunderts – vom Kino des Faschismus bis zum Angang der 1960er-Jahre.
Ausbildungsberufen im Elektrohandwerk an Max-Planck-Instituten
bei Spannung und Widerstand nicht unbedingt nur an den neuesten Actionthriller im Kino
Auch in rauchfreien Räumen raucht man mit
Die Forscher führten ihre Experimente in einem Kino durch, in dem Rauchverbort herrscht
Auch in rauchfreien Räumen raucht man mit
Die Forscher führten ihre Experimente in einem Kino durch, in dem Rauchverbort herrscht
Warum Fische beim Schwimmen nicht abdriften: Neu entdeckte Nervenzelltypen im Gehirn der Tiere helfen, Eigenbewegungen zu verrechnen
Leuchtende Nervenzellen im „IMAX-Kino“ Die Neurobiologen wollten nun die Nervenzellen
Die Anwendung des Kartellrechts auf urheberrechtlich relevante Märkte richtet sich nicht nur gegen den Rechteinhaber bei der Nutzung ihrer Urheberrechte. Eine wettbewerbskonforme Absicherung solcher Märkte wirkt auch dem Problem der Urheberrechtspiraterie entgegen.
In der Filmbranche geht es nicht nur um die Filmhersteller, sondern auch um die Kino
Die Anwendung des Kartellrechts auf urheberrechtlich relevante Märkte richtet sich nicht nur gegen den Rechteinhaber bei der Nutzung ihrer Urheberrechte. Eine wettbewerbskonforme Absicherung solcher Märkte wirkt auch dem Problem der Urheberrechtspiraterie entgegen.
In der Filmbranche geht es nicht nur um die Filmhersteller, sondern auch um die Kino
Die Anwendung des Kartellrechts auf urheberrechtlich relevante Märkte richtet sich nicht nur gegen den Rechteinhaber bei der Nutzung ihrer Urheberrechte. Eine wettbewerbskonforme Absicherung solcher Märkte wirkt auch dem Problem der Urheberrechtspiraterie entgegen.
In der Filmbranche geht es nicht nur um die Filmhersteller, sondern auch um die Kino