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Neues Gesetz für die Fassadenbeleuchtung – www.freiburg.de – Leben in Freiburg

https://www.freiburg.de/pb/205243_227560_482877_2131472_2143109_2142929.html

In Baden-Württemberg ist 2023 eine Änderung des Naturschutzgesetzes in Kraft getreten, um Lichtverschmutzung und Insektensterben zu reduzieren. Das Gesetz verbietet Fassadenbeleuchtungen von April bis September ganztägig und von Oktober bis März nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr.
Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Tierwelt, vor allem auf Insekten.