Geschützter Landschaftsbestandteil – Junior Ranger https://junior-ranger.de/lexikon/geschuetzter-landschaftsbestandteil/
Bedeutung Als geschützter Landschaftsbestandteil wird eine Schutzgebietskategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von flächen- oder objekthaften Teilen von Natur und Landschaft bezeichnet. Schutzgegenstand können z. B. Bäume, Hecken oder Grünanlagen sein.
Pflanzen Farne Gehölze Gräser Krautige Pflanzen Pilze Tiere Amphibien Fische Insekten