Übergangsregel: für Bibliotheken bleibt es bis 2. April bei den bisherigen Zugangsbestimmungen und Maskenpflicht https://www.oebib.de/beitraege/uebergangsregel-fuer-bibliotheken-bleibt-es-bis-2-april-bei-den-bisherigen-zugangsbestimmungen-und-maskenpflicht
Die 15. BayIfSMV wird verlängert bis 2. April. FFP2-Maskenpflicht und Zugangsregelungen 3G/2G bleiben wie bisher.
negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung