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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Meldung an die KESB | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/kindswohlgefaehrdung/melderechte-meldepflichten/verdacht-auf-kindeswohlgefaehrdung

Seit 2019 sind neue gesetzliche Regelungen in Kraft in Bezug auf die Rechte und Pflichten aller Personen, die Umgang mit Kindern haben, hinsichtlich einer Meldung an die staatlichen Kinderschutzbehörden (KESB).
Ruhe und Bewegung, aber auch medizinische Vorsorgeuntersuchungen, Zahnpflege und Impfungen

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