Anwendung der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern unter der COVID-19-Pandemie – Die Bundeswahlleiterin https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise-covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html
Grund des § 52 Absatz 1 und 4 BWG hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat