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Friedhofsangelegenheit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12334-VLR/friedhofsangelegenheit/

Die Stadt Warendorf ist Träger folgender Friedhöfe:a)       städt. Friedhof Warendorf. Breite Straßeb)       städt. Friedhof Einen, Bartholomäusstraßec)       städt. Friedhof Hoetmar, Dechant-Wessing-StraßeDie Verwaltung und die Unterhaltung (friedhofsgärtnerische Arbeiten) erfolgt durch den Baubetriebshof.Der „Warendorfer Bauernfriedhof“ ist ein Zweckverband der Städte Sassenberg und Warendorf. Die Verwaltungs- und Unterhaltungsaufgaben obliegen der Stadt Warendorf (Baubetriebshof).In Warendorf, an der Hugo Spiegel-Straße und an der Pater-Markötter-Promenade, befinden sich zwei jüdische Friedhöfe. Die Unterhaltung dieser Anlagen obliegt ebenfalls dem Baubetriebshof.
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Fernleihe | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12439-VLR/fernleihe/

Sachbücher und Zeitschriftenaufsätze, die nicht in der Stadtbücherei vorhanden sind, können über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken in ganz Deutschland bestellt werden. Die Bücher können in der Stadtbücherei oder auch online von zu Hause bestellt werden. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der Stadtbücherei.
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Korruptionsbekämpfung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12172-VLR/korruptionsbekaempfung/

Im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge sind die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung mit ihrer korruptionsverhindernden Wirkung zu beachten.Auf die Korrektheit des Vergabeverfahrens, der Unterlagen und der Dokumentation muss daher ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Zu diesem Zweck hat die Stadt Warendorf eine „zentrale Submissionsstelle“ (siehe dort) eingerichtet, die unabhängig von der den Auftrag vergebenden Fachstelle die eingehenden Angebote öffnet.
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Elternbeiträge „Offene Ganztagsschule“ | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13942-VLR/elternbeitraege-offene-ganztagsschule/

Der Besuch des „Offenen Ganztages“ umfasst neben der Betreuung auch das regelmäßige Mittagessen. Die Kosten für die Betreuung im offenen Ganztag sind in einer  Elternbeitragssatzung geregelt. Kosten für das Mittagessen werden darüber hinaus vom jeweiligen Betreuungsträger eingezogen.
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Namensgebung (-erklärung) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12241-VLR/namensgebung-erklaerung/

Die Namensgebung richtet sich nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Kinder erhalten bei Geburt den Ehenamen der verheiraten Eltern. Sollten die Eltern nicht verheiratet sein bzw. keine gemeinsame Sorge für das Kind vorhanden sein, greifen Sonderregelungen des BGB. Bei der Bestimmung eines Ehenamens gilt ebenfalls das BGB. Hier muss keine Erklärung abgegeben werden. Es kann ein Ehename bestimmt werden. Ebenso kann einer der aktuell geführten Namen oder der Geburtsname vorgestellt oder angefügt werden. Bei Fragen hierzu sind Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes gerne behilflich!
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Baulasten (Bearbeitung) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13837-VLR/baulasten-bearbeitung/

Baulasten sind lt. Bauordnungsrecht NRW, eine öffentlich- rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde oder Dritten. Die Verpflichtung regelt bestimmte, das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Baulasten können ein Grundstück im Wert beeinträchtigen oder aufwerten. Sie können nach Änderung der Sachlage wieder gelöscht werden. Die Baubehörde führt ein Baulastenverzeichnis
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Baulastenverzeichnis (Auskunft und Auszug) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13840-VLR/baulastenverzeichnis-auskunft-und-auszug/

Die Baubehörde führt ein Baulastenverzeichnis in dem Originaldokumente verwahrt werden. Auskünfte werden den Grundstückeigentümern bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt. Sofern eine schriftliche, somit rechtsverbindliche Auskunft gewünscht wird fallen Gebühren an.
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Bauplätze | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13843-VLR/bauplaetze/

Die Stadt Warendorf tritt als Anbieter voll erschlossener Wohnbaugrundstücke auf und bietet auch hier eine Veräußerung zu marktgerechten Konditionen. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren um städt. Baugrundstücke erfolgt eine Vergabe nach Richtlinien, die der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Warendorf beschließt. Die Vergaberichtlinien sollen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Einbeziehung verschiedener sozialer Aspekte berücksichtigen. Bauwillige haben die Möglichkeit, sich in eine Interessentenliste für geplante oder aber künftige Baugebiete eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei. Eine Garantie auf Zuweisung eines Baugrundstückes entsteht hierdurch nicht.  Onlinebewerbung
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Baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13846-VLR/baurechtliche-verwaltungszwangsverfahren/

Unter baurechtliche Verwaltungszwangsverfahren versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Ordnungsverfügungen um Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen bei ordnungswidrigen Verhalten zu erreichen.
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