Dein Suchergebnis zum Thema: Haushalt

Wohngeld Änderungsmitteilung wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder EinkÌnfte / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Wohngeld-%C3%84nderungsmitteilung-wie-Anzahl-Haushaltsmitglieder-Miete-Belastung-oder-Eink%C3%BCnfte.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.435.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat, Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert …
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt

Elterngeld beantragen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elterngeld-beantragen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.244.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus. Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das …
Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.

Elternzeit Inanspruchnahme / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-Inanspruchnahme.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.826.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie Eltern werden, haben Sie Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit von der Erwerbstätigkeit, insofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber schriftlich …
muss jedoch nach deutschem Arbeitsrecht bestehen,    mit Ihrem Kind im selben Haushalt

Elternzeit anmelden / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-anmelden.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.859.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Sie können Ihre 3 Jahre Elternzeit flexibel planen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen beachten. Die Elternzeit kündigen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber an. Die Elternzeit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber …
mit Ihrem Kind im selben Haushalt leben. Dafür ist kein gemeinsam angemeldeter Wohnsitz