Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 11.12.2019 die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2020 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres und Europa M-V als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg 2020 wurde am 11.05.2020 mit folgenden Einschränkungen erteilt: Es wird angeordnet, dass nicht mehr als vier Prozent der Schlüsselzuweisungen, das entspricht höchstens 1.643.816,68 Euro, für investive Zwecke verwendet werden dürfen. Aufgrund der Anordnung ist der Ansatz für Investitionsauszahlungen teilweise gemäß § 51 KV M-V zu sperren. Die Mehreinzahlungen im laufenden Bereich sind zur weiteren Rückführung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen einzusetzen, sofern sie nicht zum Ausgleich unabweisbarer Mindereinzahlungen oder Mehrauszahlungen benötigt werden. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird vollständig in Höhe von 55.000.000,00 EUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt. Dem Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen der in § 6 Absatz 1 der Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 21. April 2017 geregelten Berichtspflicht über Änderungen im Personalbereich, die den Stellenplan (VzÄ) betreffen, zu berichten. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 17.06.2020 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Der Oberbürgermeister hat am 20.05.2020 zur Umsetzung der Anordnung des Ministeriums für Inneres und Europa eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V über investive Auszahlungen in Höhe von 1.643.783,32 EUR verfügt, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet. Weiterhin hat der Oberbürgermeister zur Minimierung der zu erwartenden Ertrags-/Einzahlungsausfälle sowie möglicher steigender Aufwendungen/Auszahlungen durch die Corona-Pandemie am 20.05.2020 eine haushaltswirtschaftliche Sperre für die laufenden Aufwendungen und Auszahlungen nach den Maßgaben der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 und 3 KV M-V angeordnet, die am Tag der Bekanntgabe der Haushaltssatzung in Kraft tritt und am 31.12.2020 endet. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
Startseite Startseite Untermenü Vorlesen Inhalt Haushalt 2020 Die