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Haushalt 2019 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.7883.1&object=tx%7C2751.7883.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 07.06.2019 mit folgenden Einschränkungen erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird vollständig in Höhe von 205,0 TEUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird teilweise in Höhe von 70.000,0 TEUR unter Erteilung einer Auflage genehmigt. Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzung wurde am 13.06.2019 aufgrund ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Haushaltssatzung 2019 in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2017 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.237.1&object=tx%7C2751.237.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 mit folgenden Einschränkungen erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird teilweise in Höhe von 130,0 TEUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird vollständig in Höhe von 95.000,0 TEUR unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert. Die Haushaltssatzung wurde am 24.08.2017 öffentlich bekannt gemacht und trat am 25.08.2017 in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2024 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6124.1&object=tx%7C3330.6124.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2024 wurde am 18.03.2024 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird teilweise für die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 15.029.700,00 EUR genehmigt. Eine spätere Genehmigung der zunächst nicht genehmigten Kredite wurde unter der Erfüllung von entsprechenden Bedingungen in Aussicht gestellt. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 400.000,00 EUR genehmigt. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen wurden am 05.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 26.03.2024 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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Haushalt 2023 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5793.1&object=tx%7C3330.5793.1

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 02.02.2023 die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 mit Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2023 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen. Am 27.04.2023 wurde ein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV/Sanierungsmaßnahme Nordstadt – Die Soziale Stadt) für das Haushaltsjahr 2023 durch die Stadtvertretung beschlossen. Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2023 wurde am 16.05.2023 wie folgt erteilt: Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird vollständig für die vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 3.491.600,00 EUR genehmigt. Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 800.000,00 EUR genehmigt. Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Stadt ergehen gesondert. Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurden am 25.05.2023 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft. Band 1 Haushaltssatzung und Anlagen Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt Band 2 Stellenplan Band 3/1 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne Band 3/2 Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement Band 4 Haushaltssatzungen Städtebauliches Sondervermögen
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