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Kindertagespflege

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Kinder/Kinderbetreuung/Kindertagespflege/

Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Seit dem 01.08.2013 besteht der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.
Sie findet im Haushalt oder in anderen angemieteten Räumen der Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflege

https://www.erkrath.de/Bildung-Soziales/Gesellschaft/Kinder/Kinderbetreuung/Kindertagespflege/?La=1

Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein in der Förderung von Kindern und richtet sich vorwiegend an Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Seit dem 01.08.2013 besteht der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben.
Sie findet im Haushalt oder in anderen angemieteten Räumen der Kindertagespflegepersonen

Vorläufige Haushaltsführung nach Ablehnung des Haushalts

https://www.erkrath.de/index.php?ModID=7&FID=2871.5400.1&object=tx%7C2871.5400.1

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 den Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Demnach befindet sich die Stadt Erkrath weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. Ein neuer Termin zur Beratung über den Haushaltsplan 2021 steht derzeit noch nicht fest.
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