1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2023 | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/145055.html
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Haushaltsjahr 2023 Satzung: 01.01.2023 00:00 aktualisiert 12.07.2023 09:42 Kategorie: Haushalt