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BMJ – Pressemitteilungen – Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/1228_Mindestunterhalt.html

Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte zum 1. Januar 2024: Zum neuen Jahr erhöht sich der Mindestunterhalt erneut erheblich für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Der starke Anstieg des Mindestunterhalts resultiert aus der deutlichen Anhebung des Bürgergeldes, welches die Basis für den Mindestunterhalt darstellt. Denn das Existenzminimum definiert den Mindestbedarf, den jedes Kind zum Leben braucht.
ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt

BMJ – Pressemitteilungen – Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/1228_Mindestunterhalt.html?nn=110490

Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte zum 1. Januar 2024: Zum neuen Jahr erhöht sich der Mindestunterhalt erneut erheblich für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Der starke Anstieg des Mindestunterhalts resultiert aus der deutlichen Anhebung des Bürgergeldes, welches die Basis für den Mindestunterhalt darstellt. Denn das Existenzminimum definiert den Mindestbedarf, den jedes Kind zum Leben braucht.
ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt

BMJ – Pressemitteilungen – Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Aenderung_Mindestunterhaltsverordnung.html?nn=110490

Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt

BMJ – Alle Meldungen – Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Aenderung_Mindestunterhaltsverordnung.html?nn=148026

Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt

BMJ – Vormundschaft und Pflegschaft – Vormundschaft

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/vormundschaft_pflegschaft/vormundschaft.html?nn=17544

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite.
Sie wohnen in einem gemeinsamen Haushalt und dürfen die Angelegenheiten des täglichen

BMJ – Vormundschaft und Pflegschaft – Vormundschaft

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/vormundschaft_pflegschaft/vormundschaft.html

Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Manchmal können oder wollen Eltern jedoch ihre elterliche Sorge für ein Kind nicht ausüben. In solchen Fällen springt der Staat ein und stellt den Kindern einen Vormund zur Seite.
Sie wohnen in einem gemeinsamen Haushalt und dürfen die Angelegenheiten des täglichen