BMJ – Pressemitteilungen – Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Aenderung_Mindestunterhaltsverordnung.html
Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt