Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED-Unrechtsregimes führen Betroffene noch Rehabilitierungsverfahren. Die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) sehen derzeit noch Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor.
antragstellende Person nicht nur vorübergehend in ihren Haushalt