Förderprogramm | BFN https://www.bfn.de/foerderprogramm-nahp
Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt
Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt
Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt
Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt
Das Bundesumweltministerium stellt dafür bereits im laufenden Haushalt 2019 insgesamt
Das Bundesumweltministerium stellt dafür bereits im laufenden Haushalt 2019 insgesamt
Städtische Grünflächen haben positive Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit und die Gesundheit der Einwohner. Untersuchungen zeigen, dass sich das Wohlbefinden der Menschen erhöht, je näher sie an städtischem Grün wohnen und je mehr Grünflächen es in ihrer Umgebung gibt. Der gesellschaftliche Wert von städtischem Grün lässt sich auch in Zahlen ausdrücken: Er liegt mit 1.049.000 Euro je Hektar Grünfläche weit über den 688.000 Euro an Kosten, die durchschnittlich für Bodenpreis und Pflege dieser Flächen angesetzt werden.
Grünflächenanteils um einen Hektar innerhalb eines Radius von 1 Kilometer um ihren Haushalt
Das Bundesamt für Naturschutz – kurz BfN – ist die zentrale Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz. Wir arbeiten in unterschiedlichen Themenfeldern, wie dem Schutz der biologischen Vielfalt und der naturverträglichen Nutzung von Ressourcen, für die Erhaltung der Natur und Landschaft in Deutschland und weltweit. Hauptsitz des BfN ist Bonn. Zwei weitere Standorte befinden sich in Leipzig und auf der Insel Vilm bei Rügen.
Abteilung Verwaltung unterstützt die Fachabteilungen bei übergreifenden Aufgaben wie Haushalt
Alte Gemüsesorten zu erhalten und nachhaltig anzubauen, ist wesentlich für den Erhalt von Artenvielfalt, Bodenfruchtbarkeit und dem traditionellen Wissen um Anbautechniken und Nutzungsmöglichkeiten. Das Projekt “Alte Sorten für junges Gemüse” hat zum Ziel, eine breite Öffentlichkeit für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung selten gewordener Kulturpflanzen zu sensibilisieren und zu mobilisieren.
Gartennutzung in ruralen Gebieten, Anzahl der Personen im Haushalt, regionale Bodengegebenheiten
Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesumweltministeriums Jan-Niclas Gesenhues hat heute in Mecklenburg-Vorpommern eine Förderurkunde an das Projekt „Gemeinsam für den Schreiadler – Ein umfassendes Artenhilfsprogramm für Deutschlands bedrohtesten Adler“ übergeben. Das Projekt ist eines der ersten Umsetzungsprojekte, die über das Nationale Artenhilfsprogramm des Bundes gefördert werden. Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind. Mit dem Aufstellen des Förderprogramms hat das Bundesumweltministerium einen zentralen Auftrag des Koalitionsvertrags erfüllt und leistet einen wichtigen und konkreten Beitrag zur naturverträglichen Ausgestaltung einer beschleunigten Energiewende.
des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro im Haushalt
500 neu gepflanzte Bäume in Pfaffenhofens Innenstadt sorgen für Abkühlung und Artenvielfalt. Das Pflanz- und Pflegekonzept für Stadtbäume wappnet die Stadt vor den Folgen des Klimawandels und sichert den langfristigen Erhalt der Gehölze.
angemessen investieren Finanziert werden die Baumpflanzungen aus dem städtischen Haushalt
Dichte Bebauung und erhöhte Temperaturen stellen die Stadt Jena vor Herausforderungen. Eine Grünflächentypologie und der Bau und die Pflege von Klimakomfortinseln sollen das städtische Klima positiv beeinflussen und Jena klimaresilient machen.
Deswegen wurde im Haushalt eine feste Haushaltsstelle zur Umsetzung solcher Qualifizierungen
Zu den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 2009) zählen u.a. die Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Zur Erholung wird auch die „natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung in der freien Landschaft“ hinzugerechnet (s. Begriffsbestimmungen; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG). Aber was genau bedeutet Natur- und Landschaftsverträglichkeit im Sport und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Zur näheren Definition hat der Beirat für Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium 2001 eine fachliche Erläuterung zum Begriff der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sportlicher Betätigungen in der freien Natur beschlossen.
Störungen „als nicht zur normalen Umwelt von Organismen, Populationen oder zum normalen Haushalt
Bonn Aufgaben und Themenschwerpunkte Planung, Aufstellung und Ausführung des Haushaltes