Von Rechten und Pflichten im Erzhaus | Die Welt der Habsburger https://www.habsburger.net/de/kapitel/von-rechten-und-pflichten-im-erzhaus
Das „Kaiserlich Oesterreichische Familien-Statut“ vom 3. Februar 1839 regelte erstmals die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder des Kaiserhauses. Bis dahin, so ist im Familienstatut zu lesen, beruhten diese familiären Beziehungen „entweder auf bloßen Gewohnheiten oder auf zerstreuten Verfügungen“. Unter Kaiser Ferdinand I. wurde das 61 Paragraphen umfassende Statut erlassen,
Der Kaiser konnte aber eine Ausnahme machen: „Ehen zur linken Hand oder sogenannte