BMUV: Altmedikamente https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/altmedikamente
Nicht mehr benötigte Medikamente dürfen, wenn diese nicht durch eine Apotheke freiwillig zurück genommen werden, nur über den Hausmüll oder – falls von der Kommune eingerichtet – über eine Schadstoffsammelstelle oder das Schadstoffmobil entsorgt werden.
werden, sondern auch als nicht mehr benötigte Medikamentenabfälle, nicht in die Hände