BMJ – Homepage – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=17120
Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Die Gesetzgebung des Bundes liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als Parlament