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BMJ – Gesetzgebung – Verordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis (Reisesicherungsfondsverordnung – RSFV)

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Reisesicherungsfonds.html?nn=18816

Die Insolvenzsicherung im Reiserecht ist bislang insbesondere in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Danach kommen die Reiseveranstalter ihrer Verpflichtung zur Insolvenzsicherung üblicherweise durch den Abschluss einer Versicherung nach. Zulässig ist auch die Bürgschaft eines Kreditinstituts. Der Versicherer oder das Kreditinstitut kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Im Zuge mehrerer Insolvenzen hatte sich gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht hinreichend entschädigt werden.
Gründern und Betreibern eines Reisesicherungsfonds die notwendigen Leitlinien an die Hand

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html?nn=18816

Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität ist damit nicht möglich. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gilt unabhängig von der Verbandsgröße; sie lässt insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen. Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlen ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance. Das geltende Recht legt die Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität zudem allein in das Ermessen der zuständigen Behörden, was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt hat. Verbandstaten deutscher Unternehmen im Ausland können vielfach nicht verfolgt werden. Das für bloßes Verwaltungsunrecht konzipierte OWiG und sein Verfahrensrecht sind insgesamt keine zeitgemäße Grundlage mehr für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens.
ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand

BMJ – Pressemitteilungen – Ersteigerung von Schrottimmobilien: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0313_Schrottimobilien.html

Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen ein missbräuchliches Geschäftsmodell vorzugehen, das sogenannte Problem- oder Schrottimmobilien betrifft. Hierzu soll das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen: den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Vorgelegt hat den Entwurf Bundejustizminister Dr. Marco Buschmann.
Kommunen sollen ein Instrument in der Hand haben, um die Schrottimmobilien-Trickserei

BMJ – Pressemitteilungen – Ersteigerung von Schrottimmobilien: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0313_Schrottimobilien.html?nn=110490

Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen ein missbräuchliches Geschäftsmodell vorzugehen, das sogenannte Problem- oder Schrottimmobilien betrifft. Hierzu soll das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen: den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Vorgelegt hat den Entwurf Bundejustizminister Dr. Marco Buschmann.
Kommunen sollen ein Instrument in der Hand haben, um die Schrottimmobilien-Trickserei