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BMEL – Internationale Beziehungen – G7/G20

https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/internationale-beziehungen/g20-g7/g7-g20.html?nn=4268

Die G7 und G20 sind informelle Foren für die internationale wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit der führenden 7 Industrieländer bzw. 20 Industrie- und Schwellenländer. Sie sind keine internationale Organisation, sie besitzen weder einen eigenen Verwaltungsapparat noch eine permanente Vertretung ihrer Mitglieder. Im Rahmen der G7/G20 Prozesse werden neben den jährlichen Gipfeltreffen auch Treffen der Fachministerinnen und Fachminister durchgeführt. Im G20-Prozess gibt es seit 2015, im G7-Bereich seit 2022, regelmäßig jedes Jahr ein Agrarministertreffen. Die Treffen werden von den jeweiligen Präsidentschaften vorbereitet.
spielt die jeweilige G20-Präsidentschaft eine besonders wichtige Rolle: In ihren Händen

BMEL – Internationale Beziehungen – G7/G20

https://www.bmel.de/DE/themen/internationales/internationale-beziehungen/g20-g7/g7-g20.html

Die G7 und G20 sind informelle Foren für die internationale wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit der führenden 7 Industrieländer bzw. 20 Industrie- und Schwellenländer. Sie sind keine internationale Organisation, sie besitzen weder einen eigenen Verwaltungsapparat noch eine permanente Vertretung ihrer Mitglieder. Im Rahmen der G7/G20 Prozesse werden neben den jährlichen Gipfeltreffen auch Treffen der Fachministerinnen und Fachminister durchgeführt. Im G20-Prozess gibt es seit 2015, im G7-Bereich seit 2022, regelmäßig jedes Jahr ein Agrarministertreffen. Die Treffen werden von den jeweiligen Präsidentschaften vorbereitet.
spielt die jeweilige G20-Präsidentschaft eine besonders wichtige Rolle: In ihren Händen

BMEL – Haus- und Zootiere – Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände