Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Weitere anerkannte Gründe https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/weitere-anerkannte-gruende
Über die in § 18 Abs. 1 S. 1 JuSchG gesetzlich genannten Jugendgefährdungstatbestände
drucken facebook twitter linkedin xing email Über die in § 18 Abs. 1