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Hinweisgeberschutzgesetz – Whistleblower – Interne Meldestelle | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/hinweisgeberschutzgesetz-whistleblower-interne-meldestelle

Mit Wirkung zum 02.07.2023 hat die Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für ihren Zuständigkeitsbereich eine interne Meldestelle für hinweisgebende Personen im Dezernat 14 im Sachgebiet der Innenrevision eingerichtet.
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