Stauanlagenaufsicht | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/stauanlagen-und-talsperren/stauanlagenaufsicht
§ 75 LWG: “Talsperren sind Anlagen zum Anstauen eines Gewässers und zum dauernden Speichern von Wasser oder schlammigen Stoffen, bei denen die Höhe des Absperrbauwerks von der Sohle des Gewässers
Sicherheit Apostillen und Beglaubigungen Enteignung