Impressumspflicht https://www.medienanstalt-hessen.de/aufsicht/telemedien-digitale-dienste-internetaufsicht/impressumspflicht/
Für Anbieter von Telemedien bzw. Digitalen Diensten mit (Wohn-/Geschäfts-)Sitz in Hessen beaufsichtigt die Medienanstalt Hessen die Einhaltung der Bestimmungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) sowie des Medienstaatsvertrages (MStV). Hierzu zählt die Informationspflicht für geschäftsmäßige Internetangebote nach § 5 DDG und für journalistisch-redaktionell gestaltete Internetangebote nach § 18 Abs. 2 MStV.
Im kreativen Prozess mediale Kompetenzen stärken Redaktionsgruppe „Demokratie,