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Rechtsgutachten bestätigt: Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos auf Social-Media-Plattformen kann Kindeswohlgefährdung sein: Deutsches Kinderhilfswerk

https://www.dkhw.de/informieren/im-ueberblick/aktuelles/nachricht/rechtsgutachten-familien-influencing/

Ob vermeintlich niedliches Schlafen, beim Essen, mitfühlendes Leiden bei Fieber oder die neue coole Hose: das Posten von Kinderfotos auf kommerziellen Social-Media-Kanälen kann die abgebildeten Kinder ernsthaft gefährden. Das erste Mal sprechen Jurist*innen in diesem Zusammenhang jetzt vom Tatbestand der Kindeswohlgefährdung.
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