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Telefonische Krankschreibung nun auch für Kinder möglich – Entlastung von Praxen und Eltern . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/telefonische-krankschreibung-nun-auch-fuer-kinder-moeglich-entlastung-von-praxen-und-eltern

Bislang war der Bezug von Kinderkrankengeld für berufstätige Eltern verpflichtend an das Aufsuchen eines Kinderarztes ab dem ersten Tag der Krankheit des Kindes geknüpft. Wer sein krankes Kind daheim betreuen muss, kann die Krankschreibung dafür ab heute bundesweit telefonisch beantragen. Ein Praxisbesuch ist damit nicht mehr zwingend erforderlich. Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage ausgestellt werden können – wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.
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