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RKI – FG 12: Masern, Mumps, Röteln und Viren bei Abwehrschwäche

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Abteilungen/Abteilung-1/FG12/fg12-masern-mumps-roeteln-und-viren-bei-abwehrschwaeche-node.html

Das Fachgebiet befasst sich mit der laborgestützten Überwachung der impfpräventablen Virusinfektionen Masern, Mumps und Röteln in Deutschland und der Aufklärung molekularer und pathogenetischer Eigenschaften der für diese Erkrankungen verantwortlichen Viren.
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RKI – FG 15: Virale Gastroenteritis- und Hepatitiserreger und Enteroviren – Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für die Wieder­zulassung zu Gemein­schafts­einrichtungen gemäß § 34 Infektions­schutz­gesetz

https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Wiederzulassung/Mbl_Wiederzulassung_schule.html?nn=16777770

Das Robert Koch-Institut (RKI) erstellt auf der Grundlage des § 4 IfSG Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Zielgruppen dieser Empfehlungen sind in erster Linie der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und die medizinische Fachöffentlichkeit.
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RKI – FG 16: Erreger von Pilz- und Parasiteninfektionen und Mykobakte – Hinweise zur reisemedizinischen Beratung durch externe Anbieter

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/R/Reiseassoziierte-Infektionskrankheiten/reisemed_Beratung.html?nn=16777776

Eine individuelle Beratung Reisender gehört nicht zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts. Hierfür stehen spezialisierte niedergelassenen Ärzte, Tropeninstitute und teilweise Gesundheitsämter als kompetente Anbieter zur Verfügung.
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RKI – FG 16: Erreger von Pilz- und Parasiteninfektionen und Mykobakte – Molekulare Detektion von Erregern tiefer Mykosen

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Abteilungen/Abteilung-1/FG16/Mykosen.html

Eine große Anzahl von Pilzarten ist in der Umwelt weit verbreitet. Trotz ständiger Exposition sind Menschen bei funktionierender Körperabwehr meist vor invasiven Pilzinfektionen geschützt. Dagegen können immunsupprimierte Menschen an invasiven Mykosen erkranken. Diese Infektionen können mit einer hohen Letalität einhergehen, auch weil aufgrund diagnostischer Schwierigkeiten ein Erregernachweis selten gelingt und damit eine gezielte Therapie nicht möglich ist.
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RKI – FG 18: Sexuell übertragbare bakterielle Erreger STI und HIV – HIV-Labormelde­pflicht nach dem Infektions­schutz­gesetz

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/H/HIV-AIDS/Studien/HIV-Labormeldepflicht.html?nn=16777788

Gemäß § 7 Abs. 3 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis einer Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) nichtnamentlich unmittelbar an das Robert Koch-Institut zu melden. Die Neudiagnosen sind nicht zu verwechseln mit den geschätzten Neuinfektionen. Da HIV über Jahre keine auffälligen Beschwerden verursacht, kann der Infektionszeitpunkt länger zurückliegen.
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RKI – FG 12: Masern, Mumps, Röteln und Viren bei Abwehrschwäche – FG 12 Masern, Mumps, Röteln und Viren bei Abwehrschwäche

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Abteilungen/Abteilung-1/FG12/fg12_org.html

Das Fachgebiet befasst sich mit der laborgestützten Überwachung der impfpräventablen Virusinfektionen Masern, Mumps und Röteln in Deutschland und der Aufklärung molekularer und pathogenetischer Eigenschaften der für diese Erkrankungen verantwortlichen Viren.
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RKI – FG 13: Nosokomiale Infektionserreger und Antibiotikaresistenzen – EU Projekt COMPARE (2013-2019)

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Abteilungen/Abteilung-1/FG13/Compare.html

COMPARE ist ein internationaler, interdisziplinärer Forschungsverbund, finanziert von der Europäischen Kommission. In COMPARE arbeiten Vertreter von Behörden, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Public Health Instituten an innovativen Ansätzen und neuen Verfahren zur molekularen Erregersurveillance von wichtigen Pathogenen.
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RKI – FG 18: Sexuell übertragbare bakterielle Erreger STI und HIV – Meldebögen gemäß § 7 Absatz 3 IfSG

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Meldewesen/Meldeboegen/Labormeldungen/labormeldungen.html?nn=16777788

Nachweise von Treponema pallidum, HIV, Echinococcus spp. und Toxoplasma gondii (nur bei konnatalen Infektionen) werden nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.
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RKI – FG 16: Erreger von Pilz- und Parasiteninfektionen und Mykobakte – Molekulare Detektion von Erregern tiefer Mykosen

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Abteilungen/Abteilung-1/FG16/Mykosen.html?nn=16777776

Eine große Anzahl von Pilzarten ist in der Umwelt weit verbreitet. Trotz ständiger Exposition sind Menschen bei funktionierender Körperabwehr meist vor invasiven Pilzinfektionen geschützt. Dagegen können immunsupprimierte Menschen an invasiven Mykosen erkranken. Diese Infektionen können mit einer hohen Letalität einhergehen, auch weil aufgrund diagnostischer Schwierigkeiten ein Erregernachweis selten gelingt und damit eine gezielte Therapie nicht möglich ist.
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RKI – FG 18: Sexuell übertragbare bakterielle Erreger STI und HIV – Umsetzung der neu eingeführten Meldepflichten nach §7 Abs. 3 IfSG: Meldung von Neisseria gonorrhoeae und Chlamydia trachomatis (Serotypen L1-L3)

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/G/Gonorrhoe/Meldepflicht_IfSG.html?nn=16777788

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 16.09.2022 sind alle Nachweise von Neisseria (N.) gonorrhoeae (nicht mehr nur von N. gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon) sowie von Chlamydia trachomatis (nur Serotypen L1-L3) gemäß § 7 Abs. 3 IfSG an das Robert Koch-Institut (RKI) zu melden.
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