LeMO Biografie Helene Wessel https://www.hdg.de/lemo/biografie/helene-wessel.html
Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. 1949 Nach den Wahlen zum ersten deutschen Bundestag
Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. 1949 Nach den Wahlen zum ersten deutschen Bundestag
des Bundestages. 1949-1952 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag
Hermann Höpker Aschoff ist Mitglied des Parlamentarischen Rates, FDP-Bundestagsabgeordneter und von 1951 bis 1954 erster Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Grundgesetzes. 1949-1951 Höpker Aschoff ist Abgeordneter der FDP im Deutschen Bundestag
Juni 1991 entscheidet sich der Bundestag für Berlin als künftigen Parlaments- und
In der Sozialpolitik steht die junge Bundesrepublik vor gewaltigen Aufgaben. Denn eine Hypothek des Zweiten Weltkrieges sind Millionen von Ausgebombten, Flüchtlingen, Vertriebenen und Kriegsopfern, wie Witwen, Waisen und Versehrte. Viele Rentner leben als Folge des Krieges in Altersarmut. Um die Not der Menschen zu lindern und sozialen Ausgleich zu gewährleisten, schaffen Gesetze die entsprechenden Grundlagen. Mit dem Aufschwung der Wirtschaft ist der Bundesrepublik schließlich ein Ausbau des Sozialstaates möglich, etwa durch die Rentenreform 1957 und die Einführung der Sozialhilfe.
Februar 1957 vom Bundestag beschlossen.
Fotografie von Eugen Gerstenmaier.
LeMO-Seiten: /lemo/biografie/eugen-gerstenmaier.html Schlagwörter: Politiker, Bundestag
Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen. 1953-1974 Abgeordneter im Deutschen Bundestag
Stimmzettel zur ersten Bundestagswahl
geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/bundestagswahl-1949.html Schlagwörter: Wahl, Bundestag
Joachim Gauck ist von 2012 bis 2017 der 11. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ vom Deutschen Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen umfassenden Aufgaben ist es ohne Vorbild in der deutschen Verfassungsgeschichte. Es ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes, überprüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, entscheidet über den Entzug von Grundrechten, das Verbot von Parteien und urteilt über Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen. Mittels Verfassungsbeschwerde können alle Bundesbürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, das Gericht anrufen. Seine Urteile haben Gesetzescharakter und binden die übrigen Verfassungsorgane.
besteht zunächst aus zwei Senaten mit je zwölf Richtern, die von Bundesrat und Bundestag