LeMO Kapitel: Volkskammer https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/volkskammer
Die Volkskammer ist das Parlament und nominell höchste Verfassungsorgan der DDR. Sie wählt den Ministerrat und seit 1960 auch den Staatsrat. Das Parlament besteht bis 1963 aus 400, später aus 500 Abgeordneten, die alle vier Jahre (später alle fünf Jahre) nach Einheitslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden nach einem vorher festgelegten Schlüssel auf die Parteien und Massenorganisationen verteilt. In der Volkskammer vertreten sind SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD, Massenorganisationen (FDGB, FDJ, KB, DFD) sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN). Die SED beherrscht die Volkskammer, denn nahezu alle Abgeordneten der Massenorganisationen gehören der Partei an und auch NDPD und DBD folgen dem SED-Kurs.
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