LeMO Kapitel: Alleinvertretungsanspruch https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/deutsche-frage/alleinvertretungsanspruch.html
Die Bundesrepublik Deutschland erhebt seit ihrer Gründung 1949 den Anspruch, alleinige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches zu sein und die deutschen Interessen zu vertreten. Begründet wird dieser Alleinvertretungsanspruch damit, dass nur in der Bundesrepublik eine frei gewählte Regierung im Amt ist. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hingegen ist eine von der Sowjetunion abhängige SED-Diktatur. Weil die Ostdeutschen ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können, fühlt sich die Bundesregierung berufen, auch ihre Interessen international zu vertreten.
Geteiltes Deutschland: Gründerjahre 1949-1961 Weg nach Westen Weg nach Westen Bundestag