Dein Suchergebnis zum Thema: Bundestag

LeMO Kapitel: Erinnerung und Wiedergutmachung

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Die beiden deutschen Staaten gehen unterschiedlich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit um. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sieht sich nicht als Nachfolgerin des „Dritten Reiches“, sondern in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes. Im Gegensatz zu Westdeutschland lehnt sie es ab, Verantwortung für die Opfer zu übernehmen und es findet keine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus statt. Die Bundesrepublik Deutschland trägt mit dem Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen und Entschädigungsgesetzen zur Herstellung ihrer Glaubwürdigkeit im Ausland bei – wenngleich zahlreiche Opfer wie Kommunisten, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter oder ausländische KZ-Häftlinge noch ausgeschlossen bleiben.
Der Vertrag findet im Bundestag eine Mehrheit dank

LeMO Kapitel: Streit um die Wiederbewaffnung

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Die Frage der Wiederbewaffnung löst in der Bundesrepublik eine gesellschaftliche Auseinandersetzung aus. Viele lehnen sie ab. Es kommt zu Protesten, Manifesten und hitzigen politischen Debatten zwischen Regierung und Opposition. Auch nach der Gründung der Bundeswehr geht der Streit weiter, besonders wegen der Absicht der Bundesregierung, die Bundeswehr mit Trägerwaffen auszurüsten, die auch atomare Sprengköpfe tragen können.
Auch im Bundestag kommt es zu einem heftigen Schlagabtausch

LeMO Kapitel: Souveränität

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Mit Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wird die Bundesrepublik Deutschland weitgehend souverän. Das Besatzungsstatut wird aufgehoben, die Alliierte Hohe Kommission löst sich auf, aus den Hohen Kommissaren werden Botschafter. Nur wenige Tage später tritt die Bundesrepublik den Militärallianzen Westeuropäische Union (WEU) und NATO bei und schafft damit die Voraussetzungen für den Aufbau einer eigenen Armee.
Bundeskanzler Adenauer informiert den Deutschen Bundestag

LeMO Kapitel: Bundesverfassungsgericht

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Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen umfassenden Aufgaben ist es ohne Vorbild in der deutschen Verfassungsgeschichte. Es ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes, überprüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, entscheidet über den Entzug von Grundrechten, das Verbot von Parteien und urteilt über Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen. Mittels Verfassungsbeschwerde können alle Bundesbürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, das Gericht anrufen. Seine Urteile haben Gesetzescharakter und binden die übrigen Verfassungsorgane.
Senaten mit je zwölf Richtern, die von Bundesrat und Bundestag