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Der Deutsche Olympische Sportbund

https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/menschen-die-sich-engagieren-haben-anspruch-auf-den-schutz-der-solidargemeinschaft

Die Bundesrepublik hat am 30. Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des unfall­ver­sicherungs­recht­lichen Schutzes der bürger­schaftlich enga­gierten Menschen beschlossen und in den Bundes­tag eingebracht. Ziel war es, mehr ehren­amtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfall­ver­sicherung einzu­be­ziehen. Dazu sollen ab 1. Januar 2005 erstmalig auch Vorstände von Sport­verbänden und –vereinen gehören. DSB PRESSE richtete vier Fragen an den Experten für Versicherungs­fragen und Direktor des Landes­sport­bundes Berlin, Norbert Skowronek, gleichzeitig Vorstands­mitglied der Ver­waltungs-Berufs­genossen­schaft (VBG).
unfall­ver­sicherungs­recht­lichen Schutzes der bürger­schaftlich enga­gierten Menschen beschlossen und in den Bundes­tag