Die Bundesrepublik hat am 30. Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich engagierten Menschen beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Ziel war es, mehr ehrenamtlich Engagierte als bisher in den Schutz der Unfallversicherung einzubeziehen. Dazu sollen ab 1. Januar 2005 erstmalig auch Vorstände von Sportverbänden und –vereinen gehören. DSB PRESSE richtete vier Fragen an den Experten für Versicherungsfragen und Direktor des Landessportbundes Berlin, Norbert Skowronek, gleichzeitig Vorstandsmitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
unfallversicherungsrechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich engagierten Menschen beschlossen und in den Bundestag