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Makroprudenzielle Überwachung durch den Ausschuss für Finanzstabilität | Deutsche Bundesbank

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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität zum Jahresbeginn 2013 hat die makroprudenzielle Überwachung in Deutschland eine gesetzliche Grundlage erhalten. Zentrales Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland ist der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).
Einmal jährlich erstattet der AFS dem Deutschen Bundestag Bericht.

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Makroprudenzielle Überwachung durch den Ausschuss für Finanzstabilität | Deutsche Bundesbank

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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität zum Jahresbeginn 2013 hat die makroprudenzielle Überwachung in Deutschland eine gesetzliche Grundlage erhalten. Zentrales Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland ist der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).
Einmal jährlich erstattet der AFS dem Deutschen Bundestag Bericht.

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AFS empfiehlt Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers und veröffentlicht sechsten Jahresbericht | Deutsche Bundesbank

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Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25% anzuheben. Der Kapitalpuffer gilt für Banken und stärkt präventiv die Widerstandskraft des Finanzsystems gegenüber zyklischen Systemrisiken.
immer wieder hingewiesen, so auch in seinem sechsten Jahresbericht an den Deutschen Bundestag

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