BMJ – Pressemitteilungen – Mehr Entschädigung für letztlich zu Unrecht Inhaftierte: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1106_StrERG.html?nn=110490
Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht inhaftiert wurde, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet oder eine zunächst erfolgte Verurteilung in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird.
Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag